Vom Neubau des Sendemastes in Bühlau/Gönnsdorf betroffene BürgerInnen nahmen an der Ortsbeiratssitzung am 26.05.2010 im Ortsamt Loschwitz teil. Sie bemängelte die mangelhafte Bürgerbeteiligung im Verfahren um die Errichtung des 45 Meter hohen Sendemastes auf der Quohrener Höhe. Sie wollten nähere Informationen über die möglichen Gefahren und Beeinträchtigungen erfahren, die von den Antennen des Sendemastes ausgehen können und befürchten, dass die geplante Sendeleistung höher sein wird, als zunächst im Bauantrag vom Oktober vorigen Jahres zu lesen war.
Empört fragen sie sich, wie es möglich sein kann, dass inmitten von Gärten und unmittelbar angrenzend an ein Wohngebiet, ohne nennenswerte Bürgerbeteiligung ein Sendemast mit derartig gigantischen Dimensionen genehmigt und errichtet werden kann. Solche Art technische Bauwerke findet man normalerweise in Gewerbegebieten oder weitab von Wohnungen. Während die Betreiber versuchten, die aufgebrachten Bürger zu beschwichtigen, bot die Bundesnetzagentur an, konkrete Vorschläge zur Einrichtung von Messpunkten von den Bürgern entgegen zunehmen. Dies müsse schnell geschehen. Frau Günther, die Ortsamtschefin würde die Vorschläge entgegennehmen.
Den zahlreich erschienenen BürgerInnen aus Bühlau und Gönnsdorf wurde versichert, dass die Bundesnetzagentur zeitnah noch vor Inbetriebnahme der neuen Sendeanlagen diese Messpunkte einrichten würde, um die Strahlenbelastung vor und während der Inbetriebnahme messen und damit vergleichen zu können. Vertreter der Bürgerinitiative benannten drei Messpunkte (siehe Fotomontage). GRÜNE Stadträtin Christiane Filius-Jehne übersandte am 31.5.2010 den Vorschlag der BürgerInnen an die Ortsamtschefin Günther.
Ganz anders hat sich in diesem Falle der Ortschaftsrat Schönfeld-Weißig verhalten;
Ortsvorsteher Hans-Jürgen Behr versicherte zwar in der Ortschaftsratssitzung am 10.Mai 2010, dass er die Gönnsdorfer Interessen unterstützen werde. Von einer zugesagten Informationsveranstaltung für die BürgerInnen des Schönfelder Hochlandes nahm er jedoch wenige Tage danach Abstand und ließ durch seinen Verwaltungsstellenleiter auf die Ortsbeiratssitzung Loschwitz am 26. Mai 2010 verweisen.
Hier erfahren Sie mehr vom Funkturm:
Rege Diskussion zum Sendemast in Bühlau/Gönnsdorf in der Ortsbeiratssitzung Loschwitz am 26. Mai 2010
Am 21. April erfuhren Bühlauer und Gönnsdorfer BürgerInnen aus der Sächsischen Zeitung, dass auf der Quohrener Höhe ein 45 Meter hoher Sendemast errichtet werden soll. Mit Verwunderung lasen sie, dass die Genehmigung erteilt worden sei und sechs von neun Anwohner einen Bescheid erhalten hätten. Niemand soll Widerspruch eingelegt haben. Kurz nach Bekanntgabe des geplanten Bauvorhabens wird allerdings von nahezu allen Anliegern der Betrieb einer solchen gigantischen Anlage im Wohn- und Gartenland abgelehnt. Eine Bürgerinitiative gründete sich rasch und sammelte Unterschriften gegen das Bauvorhaben. Die Protestschreiben liegen der Oberbürgermeisterin Frau Helma Orosz inzwischen vor. Pikant ist; die Mehrheit der Nachbarn wurde nicht in das Verfahren einbezogen und hatte keine Gelegenheit, Widerspruch einzulegen.
Einige wenige Anlieger hatten am 8.10.2009 ein Schreiben vom Bauaufsichtsamt der Landeshauptstadt Dresden erhalten. Darin wird den Nachbarn die Baugenehmigung bzw. der Vorbescheid an Nachbarn nach § 70 Abs. 4 Sächsische Bauordnung (SächsBO) zugestellt. Es geht um die Errichtung eines Antennenmastes mit Antennen sowie eines Technikcontainers. Dabei handelt sich um einen Antrag auf Abweichung von den Vorschriften der SächsBO, der am 23.04.2009 beim Bauamt eingereicht wurde. Am 23.06.2009 lagen alle Unterlagen des Antragstellers vollständig im Bauamt vor. Der Turm soll auf dem Flurstück in Bühlau-207/4 errichtet werden. Antragsteller ist die Deutsche Funkturm GmbH (DFMG). Die Baugenehmigung war am 23.04.2009 beantragt worden.
Innerhalb einer Widerspruchsfrist von einem Monat (§ 69 Verwaltungsgerichtsordnung) können öffentlich-rechtliche nachbarliche Belange geltend gemacht werden, die durch das genehmigte Bauvorhaben beeinträchtigt sind. Während der Widerspruchsfrist kann von dem Recht zur Einsichtnahme in die Bauakte nach § 29 Verwaltungsverfahrensgesetz Gebrauch gemacht werden. In dem Schreiben des Bauaufsichtsamtes (Az.: 63/4/BG/01575/09) werden die Nachbarn u.a. darüber informiert, dass durch das Widerspruchsverfahren Kosten entstehen können. Dies hat möglicherweise dazu geführt, dass die BürgerInnen von ihrem Widerspruchsrecht nicht Gebrauch gemacht haben, weil sie die nicht einschätzbaren Kosten befürchteten. Die Widerspruchsfrist endete am 7.11.2009.
Der Sendemast wird in einem Bereich errichtet werden, der im Flächennutzungsplan als Grünfläche bzw. Gartenland ausgewiesen ist. Es ist ca. 1.200m² groß und befindet sich ca. 60m oberhalb des Hornweges. Direkt angrenzend liegen ca. 20 Gärten nebst Gartenhäusern in den Gemarkungen Gönnsdorf /Bühlau und in nachbarlicher Nähe von ca. 20-30 Metern Wohn- und Gartengrundstücke der Gemarkung Bühlau. Die Gönnsdorfer Wohnbebauungen befinden sich in ca. 30- 40 Meter Abstand (Luftlinie) zur Grundfläche des Sendeturms. Direkt hinter dem abgebildeten Gartengrundstück wird ein gigantischer Turm erbaut werden. (siehe Foto)
Eine mehr als doppelte Höhe des Turmes von gigantischen 45m ist für den Betreiber nur dann sinnvoll, wenn er damit eine größere Sendeleistung realisieren und zukünftig mehr Antennen für verschiedenste Dienste installieren kann. Es braucht nicht viel Phantasie, dass neue Dienste gekoppelt mit Flatrate und geeignet für Videoübertragung auf Mobilgeräte den Betrieb solcher Sendeanlagen zukünftig im Dauerbetrieb der Sendeantennen erwarten lassen. Bisher wurden die Sendeantennen nur bedarfsweise je Telefongespräch aktiv betrieben.
Bedenken zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei zu großer Nähe zu solchen Anlagen sind in einer Informationsschrift des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen aus dem Jahr 2009 beispielhaft zu entnehmen:
Elektrosmog Quellen – Wirkung – Vorsorge
Elektrosmog – ein schwieriges Feld für Forscher
Wissenschaftlich umstritten ist die Frage, ob über die nachgewiesenen Wirkungen hinaus Gesundheitsrisiken (z. B. bei Langzeiteinwirkung) bestehen. Die Forschungsergebnisse sind uneinheitlich und widersprechen sich häufig. Diskutiert wird, ob Elektrosmog beispielsweise Kopfschmerzen, Schlaf- und Konzentrationsstörungen und Unwohlsein erzeugt oder sogar die Entstehung von Krebs fördern kann. Wissenschaftliche Erklärungen, welche biologischen Wirkungsmechanismen hierbei zugrunde liegen können, gibt es bisher nicht. … die wissenschaftlichen Erkenntnisse sind lückenhaft und die Bedeutung schwacher Felder für die Gesundheit und das Wohlbefinden umstritten. Es ist nicht zu erwarten, dass diese Fragen kurzfristig wissenschaftlich geklärt werden können. Wie immer auch der wissenschaftliche Streit ausgehen wird, elektrische und magnetische Felder sollten immer – und im Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten – so gering wie möglich gehalten werden.