Ordnung & Sicherheit

Grünanlagensatzung: Beschlussvorschlag ist ein lebensfremdes bürokratisches Machwerk

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07_Margit_Haase_11Der derzeit in der Beratung befindliche Entwurf der Grünanlagensatzung bedarf einer dringenden Überarbeitung. Nach Auffassung der Stadträtin von BÜNDNIS90/DIE GRÜNE Margit Haase droht die Grünanlagensatzung zu einem „lebensfremden bürokratischen Machwerk“ zu werden. Die Liste der kommunalen Grünanlagen umfasst mehr als 500 Flächen gelistet, darunter auch Bereiche neben Straßen oder auf Plätzen, für die „ein logisch denkender Bürger wohl kaum den Begriff Grünanlage verwendet würde.“
Überzogen ist nach Ansicht der GRÜNEN der kategorische Ausschluss des Radfahrens auf allen unbefestigten und „wassergebundenen Wegflächen“. „Wege durch Grünanlagen sind für Radfahrer oft wichtige Verbindungsstücke und in den meisten Fällen ist das Radfahren bei geringem Fußgängerverkehr unproblematisch. Völlig unverständlich wird die vorgesehene Regelung bei beschilderten Hauptradrouten, so z. B. dem Weg durch den Alaunpark zwischen Bischofsweg und Tannenstraße.“ Verständnisloses Kopfschütteln dürfte bei den Bürgern die Regelung auslösen, dass von dem Radfahrverbot auch Kleinkinder betroffen sind. Kindergartenkindern, die in den Parks oft ihre ersten Fahrversuche unternehmen, weil dort keine Gefahren durch den Autoverkehr drohen und sie so in Ruhe die wichtigsten Fahrmanöver proben können, begehen nach der Satzung eine Ordnungswidrigkeit. „Solches Wiehern des Amtsschimmels kann doch bei den Bürgern nur noch Kopfschütteln verursachen.“ Wie heißt es doch so schön in den von der OB formulierten Zielen für Dresden „eine Stadt mit sympathischer Bürokratie, in der die Verwaltung nicht herrschen, sondern dienen will.“
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Für saubere Wege ohne Hundekot

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Antrag auf Hundetoiletten oder alternative Maßnahmen für alle Stadtteile
Die bündnisgrüne Fraktion hat einen Antrag eingebracht, nach dem in allen Stadtteilen Beutelspender bzw. Hundetoiletten aufgestellt oder alternative Maßnahmen (z.B. Kotsauger) eingeführt werden sollen. Außerdem soll eine verbesserte Öffentlichkeitsarbeit für weniger nicht entsorgte Hundehaufen sowie für bessere Akzeptanz der Hundetoiletten sorgen.
„Wir sind für saubere Gehwege, auf denen man sorglos laufen, umherschauen und sich unterhalten kann“, so Stadträtin Elke Zimmermann. „Derzeit erfordert aber das sichere Durchqueren von Hindernispisten aus Hundehaufen auf einigen Wegen die ganze Aufmerksamkeit. Und Kindern wird das zu Fuß gehen durch ständige Vorsicht!-Rufe der ob der Tretminen besorgten Eltern auch nicht gerade angenehm gestaltet.“
Übermäßiger Hundekot sorgt zu Recht für Verärgerung. In Dresden gibt es nicht einmal 100 Hundetoiletten. Das ist zu wenig für 12.000 Hunde. Die Auffassung der Stadtverwaltung, dass die bisherigen Erfahrungen gegen weitere Beutelspender sprächen und dass sich die Stadt auch nicht für zuständig ansieht, können wir nicht teilen. Wenn die bisherige Praxis nicht funktioniert, muss sich die Stadt Gedanken machen, wie das Problem zu beheben ist.
Ein Teil der Einnahmen aus der Hundesteuer soll nun für eine angemessene Ausstattung der Stadt mit Hundetoiletten bzw. für den Erwerb und die Betreibung von so genannten Kotsaugern (Kosten ca. 12.000 EURO pro Sauger) in besonders betroffenen Gebieten verwendet werden. Wohnungsunternehmen sollen nach Möglichkeit finanziell beteiligt werden.
 

Für saubere Wege ohne Hundekot Antrag auf Beutelspender (Hundetoiletten) oder alternative Maßnahmen

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Die bündnisgrüne Fraktion hat einen Antrag eingebracht, nach dem in allen Stadtteilen Beutelspender bzw. Hundetoiletten aufgestellt oder alternative Maßnahmen (z.B. Kotsauger) eingeführt werden sollen. Außerdem soll eine verbesserte Öffentlichkeitsarbeit für weniger nicht entsorgte Hundehaufen sowie für bessere Akzeptanz der Hundetoiletten sorgen.
Antrag

Hundetoiletten (Beutelspender) oder alternative Maßnahmen für alle Stadtteile
Der Stadtrat möge beschließen:
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt,
1. bis März 2009 in geeigneten Dresdner Stadtteil- bzw. Ortschaftszentren sowie auf seitens der Hundehalter besonders stark frequentierten Straßen die Aufstellung und Betreuung von Beutelspendern (Hundetoiletten) zu veranlassen. Dabei sind die jeweiligen Ortsbeiräte bzw. Ortschaftsräte sowie Interessenverbände der Hundebesitzer (z.B. Hundefreunde Wilder Mann oder Dresdner Hundelobby) und bisherige Stellungnahmen und Petitionen von BürgerInnen einzubeziehen. Geeignete Dritte (z. B. Wohnungsunternehmen) sind finanziell zu beteiligen.
2. In den Dresdner Stadtteil- bzw. Ortschaftszentren sowie in den von Hunden besonders stark frequentierten Straßen, die sich für die Aufstellung von Beutelspendern nicht eignen, sind alternative Konzepte zur Verhinderung bzw. zeitnahen Beseitigung der Verunreinigung des öffentlichen Raumes mit Hundekot (z.B. Kotsauger) jenseits der existierenden Satzung zu entwickeln.
3. Parallel dazu ist die Öffentlichkeitsarbeit des Amtes für Stadtgrün und Abfallwirtschaft in dieser Frage zu verbessern, beispielsweise sollten mit den Hundesteuerbescheiden generell Faltblätter zur Pflicht der Hundebesitzer zur Entsorgung von Hundekot verschickt werden.
Begründung
Hundekot auf Gehwegen - das führt immer wieder zu Verärgerung bei Bürgern und Gästen der Stadt. Zu Recht, denn bereits seit 1992 verpflichtet die Stadt Dresden per Satzung alle Hundehalter und -führer dazu, diese Verunreinigungen sofort zu entfernen. Andernfalls droht ein Bußgeld von bis zu 1000,- EURO. Dass diese Verpflichtung und die damit verbundene Bußgeldandrohung dennoch nicht zu weniger Hinterlassenschaften der Hunde auf den Gehwegen führte, ist einerseits auf das fehlende Interesse der Ordnungskräfte vor Ort (Ordnungsamt), andererseits aber auch auf die mangelhafte Ausstattung mit so genannten Hundetoiletten und die bisher zu wenig geweckte Akzeptanz seitens der Hundehalter zurückzuführen. Wie aus der Antwort der Stadtverwaltung auf eine Anfrage hervorging, betreibt das Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft derzeit 27 Beutelspender (Hundetoiletten), vorrangig im Gebiet Neustadt/Pieschen (für Pieschen wurde ein Modellprojekt mit 14 Beutelspendern zwischen Dreyßigplatz und Erfurter Straße durchgeführt). Zusätzlich wurden an ausgewählten Stellen (z.B. in Dresden-Johannstadt) durch Wohnungsbaugenos-senschaften per 5 Großvermieter ca. 60 weitere Beutelspender eingerichtet. Aber immer noch sind ganze Stadtteile in dieser Hinsicht völlig vernachlässigt. Besonders betroffen sind Wege aus dem Wohngebiet zu bzw. von Grünzügen ins Wohngebiet zurück.
In den 267.898 Dresdner Haushalten leben ca. 12.000 Hunde. Dafür sind die bisher eingerichteten knapp 100 Hundetoiletten zu wenig. Das Amt hat einen weiteren Ausbau des Beutelspendersystems aufgrund angeblich mangelnder Akzeptanz bei den Hundebesitzern und aufgrund von Vandalismusschäden gestoppt. Dieses ist, wie die Praxis zeigt, aber erst recht keine Lösung. Hier ist auch zwischen den Stadtteilen zu differenzieren. Während am Alaunpark tatsächlich zahlreiche Vandalismusschäden zu verzeichnen waren, funktionieren die Hundetoiletten in der Johannstadt nach Aussage der WG Johannstadt „insgesamt recht gut“. Hier ist einzig zu bemerken, dass an einem Standort häufig die neuen Beutelrollen gestohlen werden Es ist ferner abzuwarten, ob eine verbesserte Öffentlichkeitsarbeit in dieser Frage nicht auch eine höhere Akzeptanz in schwierigen Gebieten und allgemein auch weniger nicht entsorgte Hinterlassenschaften bringen würde. 2007 brachten die mehr als 12.000 Hunde der Landeshauptstadt Dresden 1.252.950 € an Hundesteuer, die als örtliche Aufwandssteuer deklariert wird, in die Stadtkasse. Ohne eine Zweckbindung der Hundesteuer zu veranlassen, könnte ein Teil dieser Summe für eine angemessene Ausstattung der Stadt mit Hundetoiletten bzw. für den Erwerb und die Betreibung von so genannten Kotsaugern (Kosten ca. 12.000 EURO pro Sauger) in besonders betroffenen Gebieten aufgewendet werden. Zusätzlich ist – wie im Beschlusstext ausgeführt – die finanzielle Beteiligung Dritter zu suchen.
Kostendeckungsvorschlag:
Die Kostendeckung erfolgt aus den Einnahmen durch die Hundesteuersatzung.
Eva Jähnigen
Fraktionssprecherin