Die bündnisgrüne Fraktion hat einen Antrag eingebracht, nach dem in allen Stadtteilen Beutelspender bzw. Hundetoiletten aufgestellt oder alternative Maßnahmen (z.B. Kotsauger) eingeführt werden sollen. Außerdem soll eine verbesserte Öffentlichkeitsarbeit für weniger nicht entsorgte Hundehaufen sowie für bessere Akzeptanz der Hundetoiletten sorgen.
Antrag
Hundetoiletten (Beutelspender) oder alternative Maßnahmen für alle Stadtteile
Der Stadtrat möge beschließen:
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt,
1. bis März 2009 in geeigneten Dresdner Stadtteil- bzw. Ortschaftszentren sowie auf seitens der Hundehalter besonders stark frequentierten Straßen die Aufstellung und Betreuung von Beutelspendern (Hundetoiletten) zu veranlassen. Dabei sind die jeweiligen Ortsbeiräte bzw. Ortschaftsräte sowie Interessenverbände der Hundebesitzer (z.B. Hundefreunde Wilder Mann oder Dresdner Hundelobby) und bisherige Stellungnahmen und Petitionen von BürgerInnen einzubeziehen. Geeignete Dritte (z. B. Wohnungsunternehmen) sind finanziell zu beteiligen.
2. In den Dresdner Stadtteil- bzw. Ortschaftszentren sowie in den von Hunden besonders stark frequentierten Straßen, die sich für die Aufstellung von Beutelspendern nicht eignen, sind alternative Konzepte zur Verhinderung bzw. zeitnahen Beseitigung der Verunreinigung des öffentlichen Raumes mit Hundekot (z.B. Kotsauger) jenseits der existierenden Satzung zu entwickeln.
3. Parallel dazu ist die Öffentlichkeitsarbeit des Amtes für Stadtgrün und Abfallwirtschaft in dieser Frage zu verbessern, beispielsweise sollten mit den Hundesteuerbescheiden generell Faltblätter zur Pflicht der Hundebesitzer zur Entsorgung von Hundekot verschickt werden.
Begründung
Hundekot auf Gehwegen - das führt immer wieder zu Verärgerung bei Bürgern und Gästen der Stadt. Zu Recht, denn bereits seit 1992 verpflichtet die Stadt Dresden per Satzung alle Hundehalter und -führer dazu, diese Verunreinigungen sofort zu entfernen. Andernfalls droht ein Bußgeld von bis zu 1000,- EURO. Dass diese Verpflichtung und die damit verbundene Bußgeldandrohung dennoch nicht zu weniger Hinterlassenschaften der Hunde auf den Gehwegen führte, ist einerseits auf das fehlende Interesse der Ordnungskräfte vor Ort (Ordnungsamt), andererseits aber auch auf die mangelhafte Ausstattung mit so genannten Hundetoiletten und die bisher zu wenig geweckte Akzeptanz seitens der Hundehalter zurückzuführen. Wie aus der Antwort der Stadtverwaltung auf eine Anfrage hervorging, betreibt das Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft derzeit 27 Beutelspender (Hundetoiletten), vorrangig im Gebiet Neustadt/Pieschen (für Pieschen wurde ein Modellprojekt mit 14 Beutelspendern zwischen Dreyßigplatz und Erfurter Straße durchgeführt). Zusätzlich wurden an ausgewählten Stellen (z.B. in Dresden-Johannstadt) durch Wohnungsbaugenos-senschaften per 5 Großvermieter ca. 60 weitere Beutelspender eingerichtet. Aber immer noch sind ganze Stadtteile in dieser Hinsicht völlig vernachlässigt. Besonders betroffen sind Wege aus dem Wohngebiet zu bzw. von Grünzügen ins Wohngebiet zurück.
In den 267.898 Dresdner Haushalten leben ca. 12.000 Hunde. Dafür sind die bisher eingerichteten knapp 100 Hundetoiletten zu wenig. Das Amt hat einen weiteren Ausbau des Beutelspendersystems aufgrund angeblich mangelnder Akzeptanz bei den Hundebesitzern und aufgrund von Vandalismusschäden gestoppt. Dieses ist, wie die Praxis zeigt, aber erst recht keine Lösung. Hier ist auch zwischen den Stadtteilen zu differenzieren. Während am Alaunpark tatsächlich zahlreiche Vandalismusschäden zu verzeichnen waren, funktionieren die Hundetoiletten in der Johannstadt nach Aussage der WG Johannstadt „insgesamt recht gut“. Hier ist einzig zu bemerken, dass an einem Standort häufig die neuen Beutelrollen gestohlen werden Es ist ferner abzuwarten, ob eine verbesserte Öffentlichkeitsarbeit in dieser Frage nicht auch eine höhere Akzeptanz in schwierigen Gebieten und allgemein auch weniger nicht entsorgte Hinterlassenschaften bringen würde. 2007 brachten die mehr als 12.000 Hunde der Landeshauptstadt Dresden 1.252.950 € an Hundesteuer, die als örtliche Aufwandssteuer deklariert wird, in die Stadtkasse. Ohne eine Zweckbindung der Hundesteuer zu veranlassen, könnte ein Teil dieser Summe für eine angemessene Ausstattung der Stadt mit Hundetoiletten bzw. für den Erwerb und die Betreibung von so genannten Kotsaugern (Kosten ca. 12.000 EURO pro Sauger) in besonders betroffenen Gebieten aufgewendet werden. Zusätzlich ist – wie im Beschlusstext ausgeführt – die finanzielle Beteiligung Dritter zu suchen.
Kostendeckungsvorschlag:
Die Kostendeckung erfolgt aus den Einnahmen durch die Hundesteuersatzung.
Eva Jähnigen
Fraktionssprecherin