AF0582/20: Radweg Bautzner Straße

07.07.2020

Sehr geehrte Frau Krause,

Ihre oben genannte Anfrage beantworte ich wie folgt:

„Ende 2019 Ist nach jahrelanger Planung und einer langen Diskussion über unterschiedliche Varianten ein Radweg an der Bautzner Straße zwischen Rothenburger und Alaunstraße eingerichtet worden. Die baulichen und planerischen Mängel des im November fertiggestellten Wegs erregten nicht nur einmal die Aufmerksamkeit der Presse (Sächsische Zeltung vom 9.11., 13.11.2019 sowie 27.1., 31.1., 4.3., und 5.3.2020). Baubürgermeister Schmidt-Lamontain gab bereits im November 2019 zu Protokoll er sei „mittelschwer schockiert“ es werde am Radweg noch Nachbesserungen geben. Diese Nachbesserungen scheinen jedoch nicht erfolgt zu sein oder haben bislang keine Verbesserung gebracht. Dazu bitte ich Sie um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Aus welchen Gründen wurde für den Radweg an der Bautzner Straße zwischen Rothenburger Str. und Alaunstraße als Oberflächenmaterial (außerhalb der Baumscheiben) nicht Asphalt gewählt, obwohl dies Im Radverkehrskonzept so als Regellösung definiert wurde (Radverkehrskonzept der Landeshauptstadt Dresden, S. 20, E 4.1.7)?“

Der Radweg entlang der Bautzner Straße zwischen Rothenburger Straße und Alaunstraße stellt eine Sonderlösung dar. Hier war im vorhandenen Bauraum ein Kompromiss zu finden, den Radweg zu planen und andererseits für den Erhalt der Bäume zu sorgen.
Die Höhe der Bautzner Straße konnte nicht beliebig variiert werden, weil die Gleise in Fahrbahnmitte die Gradiente der Straße vorgeben. Um so wenig wie möglich in das Wurzelsystem der Platanen einzugreifen, wurden die Wurzelbrücken in den unmittelbaren Baumbereichen ausgewählt.
Die ursprüngliche Planung sah vor, den gesamten Radweg mit Asphalt zu befestigen. Mit den Wurzelbrücken war jedoch keine Durchgängigkeit mehr gegeben. Da sich so kleine Flächen nicht mit einem Fertiger einbauen lassen, wurde im Zuge der Bauvorbereitung festgelegt, die Flächen zwischen den Wurzelbrücken mit Betonpflaster ohne Phase zu befestigen.

2. „Aus welchem Grund wurden als Wurzelbrücke mehrere in Fahrtrichtung liegende Balken statt einer Platte über die gesamte Breite des Radweges verlegt? Wie schätzt die Stadtverwaltung die Sturzgefahr in den Längsrillen zwischen diesen Balken, insbesondere mit Rennradreifen, ein?“

Wurzelbrücken werden in besonderen Fällen eingebaut. Um die flach liegenden Wurzeln der Platanen möglichst nicht zu schädigen und gut zu belüften, sollten möglichst dünne Elemente zur Anwendung kommen, in Abstimmung mit dem Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft wurde sich auf dieses Wurzelbrückensystem verständigt. Aufgrund der vorgegebenen Wegmaße wurden möglichst breite einbaubare Betonelemente aus dem Sortiment ausgewählt.
Die Stadtverwaltung geht von einer möglichen Befahrbarkeit der eingebauten Wurzelbrücken aus.

3. „Wurden der ADFC Dresden oder andere Fachverbände hinsichtlich der Wahl des Oberflächenmaterials und der Detailplanung der Wurzelbrücken in die Planung einbezogen und um Stellungnahme gebeten?“

Der ADFC Dresden e. V. und andere Fachverbände wurden lediglich im Planfeststellungsverfahren in die Planung einbezogen. Speziell zum Thema Wurzelbrücken gab es keine Abstimmungen.

4. „Bis wann ist die Beseitigung der Mängel (Längsrillen an den Wurzelbrücken, Absätze zwischen Wurzelbrücken und Radweg) vorgesehen?“

Das Straßen- und Tiefbauamt wird prüfen, ob einzelne zu breite Fugen zwischen den Wurzelbrücken verfüllt werden können. Die Anschlüsse zwischen Pflaster und Wurzelbrücken weisen keine Mängel auf.

5. „Ist die Freigabe der nördlichen Nebenfahrbahn der Bautzner Straße (eines Abschnitts davon) im Planfeststellungsbeschluss „Neubau Bautzner Straße zwischen Glacisstraße und Hoyerswerdaer Straße“ festgelegt worden? Falls ja, wann wird diese Festlegung des Planfeststellungsbeschlusses realisiert?“

Im Rahmen der Planfeststellung wurde die Freigabe der nördlichen Nebenfahrbahn in landwärtiger Richtung für Radfahrende erörtert. Die Verkehrsrechtllche Anordnung hierzu wurde jedoch erst im Rahmen der Bauvorbereitung erteilt. Aus Verkehrssicherheitsgründen ist die nördlichen Nebenfahrbahn Einbahnstraße ohne Ausnahmeregelung.

Mit freundlichen Grüßen
Dirk Hilbert

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