Entlastung für den Wohnungsmarkt: Missbräuchliche Ferienwohnungen und Leerstand eingrenzen

Grüne Fraktion begrüßt Vorlage für Zweckentfremdungssatzung

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13.05.2026

Wie 2024 vom Land ermöglicht und vom Stadtrat beauftragt, hat die Verwaltung eine Satzung gegen Zweckentfremdung von Wohnraum vorgelegt.

Die Bündnisgrüne Fraktion befürwortet die Satzung als wichtiges Instrument, dem angespannten Wohnungsmarkt in Dresden schnell, pragmatisch und spürbar zu begegnen.

Andrea Mühle, wohnungspolitische Sprecherin, erklärt: „Der Wohnungsmarkt in Dresden ist angespannt und das wird sich mit den Ansiedlungen im Dresdner Norden noch verschärfen. Der Freistaat Sachsen hat uns als Stadt an dieser Stelle ein wichtiges wohnungspolitisches Instrument in die Hand gegeben, Wohnungen in Dresden für Menschen verfügbar zu machen. Wir müssen es nutzen. Die meisten deutschen Großstädte verfügen bereits über entsprechende Satzungen und auch in Europa finden sich viele Beispiele. Diese Satzung ermöglich nicht nur, die Umwandlung von Wohnungen in Ferienwohnungen klar zu regeln, sie ermöglicht vor allem auch, gegen spekulativen Leerstand vorzugehen.“

Agnes Scharnetzky, Fraktionsvorsitzende, ergänzt: „Auch der Deutsche Städtetag hat sich immer wieder pro Zweckentfremdungssatzung ausgesprochen. Es wird mit einer solchen Satzung weiterhin möglich sein, Ferienwohnungen zu vermieten. Bisher schon ordnungsgemäß von der Stadt genehmigte Ferienwohnungen werden nicht in Frage gestellt. AirBnB-Vermietungen werden gleichzeitig klar geregelt und eingegrenzt. Das macht Wohnungen frei für Menschen, die auf Wohnungssuche sind – gerade in Stadtteilen wie der Neustadt, wo der Druck hoch ist. An dieser Stelle sollte der Stadtrat wirklich mal ‚Einfach machen‘ und eine entsprechende Satzung verabschieden. Eine Ablehnung würde monatelange engagierte Arbeit der Verwaltung in den Papierkorb schieben.“

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