Ulrike Caspary

Sprecherin für Mobilität

Seit 2014 für den Dresdner Norden im Stadtrat: Klotzsche, Langebrück, Weixdorf, Schönfelder Hochland, Schönborn

Die wachsende Industrie im Norden wird den Stadtteil verändern. Es ist mir wichtig, den ländlichen, ruhigen Charakter zu bewahren und die Herausforderungen gemeinsam mit den Bewohnern anzugehen. Schulplätze sind knapp, daher unterstütze ich die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule. Denkmalschutz in Hellerau sichert die Gartenstadt und ich befürworte Photovoltaik-Anlagen und Nahwärmenetze. Hellerau kann Vorbild für neue Wohngebiete sein. Verkehrsprobleme sollen durch den Ausbau von ÖPNV und Radwegen vermieden werden. Den Schutz der Naturräume werde ich aktiv fördern. Die Zusammenarbeit der Initiativen stärkt die Gemeinschaft.

Ausschüsse
  • Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften
  • Ausschuss für Wirtschaftsförderung
Aufsichtsräte
  • Verbandsversammlung Zweckverbandes Verkehrsverbund Oberelbe (ZVOE)
  • Verbandsversammlung des Zweckverbandes Verkehr – „Hauptausschuss “
  • Regionalen Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge
Beiräte
  • Verkehrskommission
  • Mobidialog

  • geb. 1967
  • Studium Biologie Abschluss Diplom 1996 in Leipzig
  • Tischler-Meisterin mit eigenem Betrieb
  • wohnhaft in Klotzsche
  • 4 Kinder

  • stellvertretende Ortsbeirätin in Klotzsche
  • Stadträtin für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN seit 2014

Mitgliedschaften:

  • VCD Verkehrsclub Deutschland e.V.
  • ADFC Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V.
  • Bürgerverein Hellerau
  • Bürgerzentrum Waldschenke Hellerau e.V.
  • AG nachhaltig mobil im Norden
  • Netzwerk Dresden Nord

Anfragen

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
im Stadtrat Dresden

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ·Postfach 1200 20 ·01001 Dresden Geschäftsstelle
Rathaus, Zimmer 205, 1. Etage
Dr.-Külz-Ring 19 01067 Dresden
Tel.: +49 (0351) 488-10 25
Fax: +49 (0351) 488-10 23
gruene-fraktion@dresden.de




Anfrage Nr.: AF1122/26
Datum: 23.01.2026


ANFRAGE
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen


Gegenstand:
Erschließung Hofewiese – Optimierung der Anreiseregelungen


Einleitung:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Hofewiese ist erfreulicherweise zu einem beliebten Ausflugsziel entwickelt worden. Diese
erfolgreiche Nutzung zeigt das große Interesse der Bürgerinnen und Bürger an diesem Naherho-
lungsangebot.

Um dies auch langfristig zu sichern und gleichzeitig den wertvollen Naturraum des Landschafts-
schutzgebietes Dresdner Heide angemessen zu schützen, kommt der Regelung der Anreise eine
wichtige Bedeutung zu. Eine durchdachte Verkehrslenkung ist gut für die Hofewiese, sollte aber
gleichzeitig die Umgebung schützen.


Fragen:
1. Welche Regelungen bestehen für das Parken im Zusammenhang mit der Hofewiese? Ist das
Parken direkt an der Hofewiese und auf der Wiesenfläche zulässig? Wenn ja, in welchem
Umfang und auf welcher Rechtsgrundlage? Wie wird sichergestellt, dass Anreisen mit dem
PKW so stattfinden, dass die Natur geschützt bleibt? Wie sieht die Kontrolltätigkeit aus?
2. Unterscheiden sich die Regelungen zwischen regulären Wochenenden und Eventtagen, und
wie sind diese ausgestaltet?
3. Mit wie vielen Events pro Jahr wird geplant?
4. Wurde der Weg zum nächstgelegenen Park&Ride-Platz ausgeschildert?
5. Der Shuttle-Service zum Langebrücker Bahnhof war eine sinnvolle Ergänzung. Unter welchen
Bedingungen könnte dieser Service wieder angeboten werden?
6. In Langebrück wurde eine Arbeitsgruppe zur Optimierung der Anreiseverfahren gegründet.
Wann hat diese ihre Arbeit aufgenommen und wer war beteiligt?
7. Welche Lösungsvorschläge hat die Arbeitsgruppe entwickelt?


Ich danke für die Beantwortung im Voraus.




Ulrike Caspary




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im Stadtrat Dresden

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Anfrage Nr.: AF1042/25
Datum: 19.12.2025


ANFRAGE
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen


Gegenstand:
PFAS-Kontaminierung im Dresdner Norden


Einleitung:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

PFAS, auch als „Ewigkeitschemikalien“ bekannt, sind per- und polyfluorierte Alkylverbindungen
mit über 10.000 Stoffen, die sich dauerhaft in Umwelt und Mensch anreichern. Sie verursachen
gesundheitliche Risiken wie Immunschwächen, erhöhte Cholesterinwerte und Krebs. Auf EU-
und Bundesebene laufen Regulierungen zur Bewahrung einer hohen Trinkwasserqualität und
dem Schutz vor Schäden für Mensch und Natur. Nun wurde bekannt, dass in Gewässern im
Dresdner Norden (besonders Ziegeleiteich und das Waldbad Weixdorf) erhebliche PFAS-
Konzentrationen festgestellt wurden.


Fragen:
1. In welchem räumlichen Umgriff wurden welche Messwerte festgestellt - wo liegt für
die betreffenden Substanzen der Grenzwert für Trinkwasser?
2. Welche Maßnahmen wurden und werden noch ergriffen um Mensch und Umwelt vor
den Auswirkungen der festgestellten PFAS zu schützen?
3. Wie wird die betroffene Bevölkerung informiert? Können die Ergebnisse der Untersu-
chungen online nachgelesen werden?
4. Welche Maßnahmen werden ergriffen um die Quelle der Substanzen und Verursa-
chende ausfindig zu machen?
5. Welche Maßnahmen ergreift die Landeshauptstadt um die Inverkehrbringung der be-
treffenden Substanzen zu unterbinden und etwaige Verbote zu kontrollieren?
6. Gibt und gab es weitere PFAS-Kontaminationen im Dresdner Stadtgebiet?
7. Wie wurde die Einschätzung begründet, dass das Baden im Waldbad weiterhin mög-
lich sein soll?
8. Welche Möglichkeiten gibt es, diese PFAS-Verbindungen wieder aus der Umwelt zu
entfernen?




Ulrike Caspary




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Anfrage Nr.: AF0959/25
Datum: 21.11.2025


ANFRAGE
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen


Gegenstand:
PV-Pachtanlagen auf städtischen Dächern


Einleitung:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
vor ca. 20 Jahren wurden viele Pachtverträge für Dächer öffentlicher Gebäude zum Betrieb von
Photovoltaikanlagen zwischen der Landeshauptstadt Dresden und Bürgern und Initiativen abge-
schlossen. Nach 20 Jahren läuft die EEG-Vergütung aus, aber die Pachtverträge hatten oft länge-
re Zeiträume. Unter Anlagenbetreibern besteht große Unsicherheit über die Zukunft der ge-
pachteten Dächer. Hierzu bitte ich um die Beantwortung der folgenden Nachfrage zu Punkt 4
der Antwort zu AF0740/25.


Fragen:
1. Wie viele und welche Anlagenbetreiber haben sich aktiv an die Stadt gewendet, da ihre
Verträge in den nächsten Jahren enden?
2. Hat die Stabstelle Klimaschutz den Anlagenbetreibern, die sich aktiv an die Landeshaupt-
stadt Dresden gewendet haben, mitgeteilt, dass intern eine Lösung in Vorbereitung ist
und welche Lösung in Vorbereitung ist?
3. Wäre es möglich, diese Information an alle betroffenen Anlagenbetreiber als Vorabin-
formation zu versenden? Wenn Nein, bitte ich um eine Begründung, weshalb das nicht
möglich ist.
Ulrike Caspary




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Anfrage Nr.: AF0863/25
Datum: 17.10.2025


ANFRAGE
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen


Gegenstand:
Mehr Natur auf Dresdens öffentlichen Grünflächen


Einleitung:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

öffentliche Grünflächen der Landeshauptstadt Dresden können einen wichtigen Beitrag zum
Artenschutz leisten. Bei entsprechender Pflege können Insekten Rückzugsorte finden, Ökosys-
teme entstehen, auch seltenere Pflanzen sich ausbreiten und eine attraktive, abwechslungsrei-
che Umgebung für die Dresdner Bevölkerung entsteht.

Hierzu bitte ich Sie um die Beantwortung folgender Fragen:


Fragen:

1. In der Beschlusskontrolle zu A0196/16 ist vermerkt, dass bezüglich des Einsatzes von
Glyphosat durch die DVB im Gleis- und Haltestellenbereich noch eine Antwort aus-
steht.
a. Wurde diese Antwort inzwischen nachgereicht?
b. Falls nein: Ist geplant, die noch ausstehende Antwort einzuholen?

2. Auf welchen Flächen im Eigentum bzw. im Auftrag der Stadt sind seit 2015 neue
Blühwiesen entstanden? Bitte um Angabe der jährlichen Anzahl neuer Blühwiesen im
Zeitraum 2015 bis 2025 und das Anhängen einer Karte, falls diese existiert.
a. Wie werden insektenfreundliche Blühwiesen gekennzeichnet um für Bürger als
Blühwiesen erkennbar zu sein?
b. Wie haben sich die Flächen von Langschnittwiesen seit 2019 entwickelt (Zuwachs
in Hektar/Prozent)?
c. Wurde die Möglichkeit einer Futternutzung des Schnittgutes in Betracht gezo-
gen?
d. Gibt es Blühwiesen, die durch Bürger*innen betreut werden? Wenn ja, welche?

3. Wie viele Balkenmäher stehen dem Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft zur Ver-
fügung?
a. Auf wie viel Prozent der Wiesen im Stadteigentum kommt der Balkenmäher zur
Anwendung?
b. Kommen bei externen Mahdaufträgen städtischer Wiesen Balkenmäher zum Ein-
satz und auf wie vielen Wiesen kommen sie zum Einsatz?

4. Wie viele Beete auf Flächen im Eigentum der Stadt Dresden bestanden im Zeitraum
2015 bis 2025?
a. Wie viele der Beete sind Staudenbeete und welchen Anteil an der Gesamt-
beetfläche bedeutet das?
b. An wie vielen Standorten wurde eine Umstellung von saisonaler Beetbepflanzung
auf Staudenbeete vorgenommen und wie viele Standorte sind noch vorgesehen?
c. Wie verändern sich dadurch die Kosten und der Pflegeaufwand im Vergleich zur
bisherigen Praxis?

5. Welches Flächenwachstum und Anstieg in der Anzahl erfuhren städtische Park- und
Grünanlagen seit 2015 jeweils pro Jahr?

6. Welchen Flächenzuwachs erfuhren Biotopflächen im Stadtraum Dresden seit 2015
jährlich? Wie viele neue Biotope sind entstanden seit 2019

7. Wie viele Baumscheiben oder sonstige städtische Grünflächen werden durch private
Bürgerinnen oder Bürger betreut?
a. Wie wirbt die Landeshauptstadt Dresden für die Möglichkeit der Betreuung von
Flächen durch Bürgerinnen oder Bürger?
8. Wie viele Bäume wurden in den letzten 5 Jahren durch Privatleute jeweils gespendet,
gepflanzt oder betreut?

Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung




Ulrike Caspary




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Anfrage Nr.: AF0857/25
Datum: 14.10.2025


ANFRAGE
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen


Gegenstand:
Nachfrage zu AF0742/25: Naturschutzgebiet Heller


Einleitung:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

zu Ihren Antworten auf Anfrage AF0742/25 habe ich folgende Nachfragen:


Fragen:
1. Abgesehen von der Erstellung der Pflege- und Entwicklungspläne: Welche Schritte, Geneh-
migungen, Beantragungen usw. sind notwendig, um den Heller im Rahmen des Naturschutz-
großprojektes unter Schutz zu stellen?
2. Welche Schritte sind entscheidend, um das Naturschutzgebiet Heller zu ermöglichen und in
welcher Reihenfolge müssen sie umgesetzt werden?
3. Hat die Untere Naturschutzbehörde bereits vorbereitende Maßnahmen durchgeführt?
4. Welche externen Büros sind derzeit zur Vorbereitung der Unterschutzstellung im Heller be-
auftragt und für welchen Zeitraum sind jeweils Verträge abgeschlossen?
5. Welche Artengruppen werden zur Vorbereitung eines Naturschutzgebietes Heller erfasst?
6. Welche Artengruppen oder Arten haben voraussichtlich so hohe Bedeutung, dass sie für die
Begründungen zur Ausweisung des Naturschutzgebietes geeignet sind?
7. Wo befindet sich die Grenze zwischen wirtschaftlicher Nutzung (Sandabbau) und dem Be-
reich, der unter Schutz gestellt werden soll? Bitte markieren Sie diese Grenze in einer beilie-
genden Karte.


Ich danke für die Beantwortung im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen




Ulrike Caspary




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