Marienbrücke: GRÜNE Fraktion bleibt hartnäckig für pünktliche Straßenbahnen
Hilbert bremst grundlos
„Einfach mal machen wäre das Gebot der Stunde gewesen – und zwar schon vor Monaten,“ mahnt Susanne Krause, Aufsichtsrätin der DVBAG für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
„Ich bin enttäuscht, dass OB Hilbert nicht bereit ist, den Gleisbereich auf der Marienbrücke für die Straßenbahn freizuhalten und so vor Autostau zu schützen. Man wartet mit dem Auto vor der Kreuzung so oder so – egal ob nebeneinander oder hintereinander. Das ändert sich durch die Sperrfläche weder zum Guten noch zum Schlechten. Dass die wartenden Autos allerdings auch noch die Straßenbahn blockieren: Das ließe sich leicht ändern,“ so Krause weiter.
„Eine spezielle Dresdner Unart verschärft leider das Problem,“ erläutert Krause. „Einige Autofahrerinnen und Autofahrer halten sich nicht an die einfache und sinnvolle Regel, dass man selbst wenn die Ampel auf Grün springt, nicht auf eine Kreuzung auffahren darf, wenn sie durch einen Rückstau blockiert ist. Dieses Fehlverhalten löst man nicht, indem man die Straßen dem Fehlverhalten anpasst. Für solche Verstöße gegen Verkehrsregeln ist die Polizei zuständig.“
„In meiner Anfrage an den Oberbürgermeister wollte ich wissen, auf welcher sachlichen Grundlage er gegen den Rat seiner Fachverwaltung und gegen die wirtschaftlichen Interessen der städtischen Verkehrsbetriebe entschieden hat. Leider war ich gezwungen, alle Fragen ein zweites Mal zu stellen. Ausweichende Antworten bin ich gewöhnt. Aber dass mir der Oberbürgermeister auf keine meiner Fragen inhaltlich zutreffend geantwortet hat, ist eine Frechheit.“
„Die Stadtspitze kann und sollte für pünktliche Verbindungen für die vielen Fahrgäste unserer Verkehrsbetriebe sorgen. Gerade auch nach dem Einsturz der Carolabrücke. Pünktliche Fahrgäste in der Straßenbahn bedeuten weniger Stau auf den Straßen – das wäre ein Gewinn für alle,“ fordert Krause abschließend.
Nachdem öffentlich wurde, dass OB Hilbert erneut abgelehnt hat, die von den Dresdner Verkehrsbetrieben beantragte Sperrung des Gleisbereichs für den Autoverkehr auf der Marienbrücke umzusetzen, reichte Susanne Krause für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Anfrage AF 1380/26 ein. Die Antwort des Oberbürgermeisters sowie die erneute Nachfrage sind im Anhang zu finden.
In Absatz 1 von § 11 der Straßenverkehrsordnung heißt es: „Stockt der Verkehr, darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen nicht in die Kreuzung oder Einmündung eingefahren werden, wenn auf ihr gewartet werden müsste.“
AF1380-26 Ablehnung Abmarkierung Marienbrücke
AF1481_26_Nachfrage zu AF1380_26 wegen Nichtbeantwortung aller gestellten Fragen