Lingnerschloss: Transparenz statt Vorfestlegung

Schlösserkonzept muss Grunlage sein

Ulla Wacker
07.07.2026

Am 30. Juni wurde den beiden Interessenten Bohn/Kreider per Notarvertrag das Erbbaurecht für das Lingnerschloss übertragen. Damit wollen die beiden Interessenten offensichtlich den Druck auf den Stadtrat erhöhen, der dem Vertrag noch zustimmen muss.

Die Bündnisgrüne Stadtratsfraktion sieht das Vorgehen kritisch und fordert ein transparentes, politisch legitimiertes Verfahren zur Zukunft des Lingnerschlosses und des gesamten Elbschlösserensembles.

„Besonders kritisch ist aus unserer Sicht, dass bislang weder die Nutzungsabsichten der Investoren umfassend öffentlich vorgestellt wurden noch das vom Stadtrat bereits im Juli 2023 beauftragte Schlösserkonzept vorliegt. Gerade nach der Insolvenz des Fördervereins sollte zunächst geklärt werden, welche Ziele die Stadt Dresden für ihre Elbschlösser verfolgt und welche Anforderungen sie an eine zukünftige Nutzung stellt. Dass Herr Kreider kein geeigneter Investor scheint, hat der Fall „Friedensburg“ in Radebeul eindrücklich gezeigt, wo er die Friedensburg der Öffentlichkeit entzogen hat“, stellt Wacker klar.

Die Fraktion prüft derzeit, welches Vorgehen geeignet ist, die Interessen der Landeshauptstadt Dresden und ihrer Bürgerinnen und Bürger bestmöglich zu wahren. Dazu ist sie auch mit anderen Stadtratsfraktionen im Austausch. Dabei geht es ausdrücklich nicht allein um das Lingnerschloss, sondern um eine tragfähige Perspektive für das gesamte Ensemble der Dresdner Elbschlösser.

Das Lingnerschloss ist Teil eines einzigartigen Kultur- und Landschaftsraums entlang der Elbe. Seine zukünftige Entwicklung sollte den Anforderungen einer nachhaltigen Stadtentwicklung gerecht werden und Kultur, Denkmalschutz, Natur- und Landschaftsschutz sowie bürgerschaftliches Engagement miteinander verbinden.

„So wie sich die Sachlage heute darstellt, werden wir den vor Gericht geschlossenen Vergleich in der Stadtratssitzung am 3.9. ablehnen. Wir wollen die Stadtverwaltung im danach folgenden Verfahren beauftragen, verschiedene Wege aufzuzeigen, wie eine gute Lösung für beide Schlösser gefunden werden kann. Dafür muss das Schlösserkonzept vorgelegt werden. Erst auf dieser Grundlage kann über die zukünftige Vergabe von Nutzungsrechten oder Betreiberkonzepten verantwortungsvoll entschieden werden. Diese Entscheidung kann aus unserer Sicht auch zu einem anderen Betreibermodell führen. Das ist im Sinne des großen bürgerschaftlichen Engagements – des verdienstvollen, jetzt aber insolventen Fördervereines, wie auch des neu gegründeten Fördervereines“, so Wacker abschließend.

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