Wohnraum zum Wohnen
BÜNDNISGRÜNE Stadtratsfraktion fordert schnellstmöglichen Beschluss der Zweckentfremdungsverbotssatzung
In einer öffentlichen Anhörung wurde gestern im Rathaus die Satzung der Landeshauptstadt Dresden für das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (Zweckentfremdungsverbotssatzung) von sieben eingeladenen Expert*innen erörtert.
Die geladenen Sachverständigen waren sich in vielen Punkten einig und bewerteten die Zweckentfremdungsverbotssatzung als sinnvolles Instrument um dem angespannten Wohnungsmarkt in Dresden zu begegnen und Kurzzeitvermietung sowie strukturellen Leerstand zu regulieren. In München, so berichtete ein Vertreter der dortigen Verwaltung, konnten im letzten Jahr so über 500 Wohnungen für den Wohnungsmarkt gerettet werden.
Andrea Mühle, Sprecherin für Wohnungspolitik der Bündnisgrünen Stadtratsfraktion führt dazu aus:
„Schon heute ist der Umzug innerhalb Dresdens nur schwer möglich und für viele ein Armutsrisiko. Die Mieten sind in den letzten Jahren deutlich über dem sächsischen Durchschnitt und auch dem Inflationsniveau gestiegen. Wer seine Wohnung nicht zwingend wechseln muss, bleibt wohnen. Besonders von den negativen Auswirkungen dieses verknappten Marktes betroffen sind Studierende und alle, die kurzfristig eine Wohnung benötigen.
Es gilt jetzt an die positiven Erfahrungen anderer Großstädte mit Zweckentfremdungsverboten anzuknüpfen. Die Einigkeit von Dehoga bis zum Mieterverein und Wissenschaft sowie die positiven Erfahrungen aus anderen Städten wie Leipzig und München muss man ernst nehmen, wenn man wirksame Wohnungspolitik gestalten möchte.
Ob die Satzung für das ganze Stadtgebiet gelten muss oder ob man beispielsweise die Ortschaften ausnimmt, kann man diskutieren. Dazu sind wir gesprächsbereit.“
Die Bündnisgrüne Fraktion fordert daher nun zügig Erkenntnisse aus der Anhörung einfließen zu lassen, die Satzung baldmöglichst zu beschließen und wirksame Vollzugsstrukturen aufzubauen.