Sehr geehrter Herr Erster Bürgermeister, sehr geehrte Kolleg*innen, liebe Zuschauer*innen im Saal und am Livestream,
Badestelle Jetzt
ist plakatiert im Stadtteil und gleichzeitig fordert die SPD auch die Herstellung von Baurecht am aktuellen Standort der technischen und gastronomischen Einrichtungen der Wasserskianlage.
Man macht es sich politisch sehr einfach, die leichte Lösung zu fordern, die es möglichst allen, aber doch wenigstens den Lauten gerecht macht. Ob es vernünftig und vor allem ehrlich ist, ist eine andere Frage. Ich glaube nicht.
Badestelle jetzt und gleichzeitig die Wasserskianlage unverändert weiterführen ist die Forderung nach der eierlegenden Wollmilchsau. Denn, wenn man ehrlich ist, muss man sagen: Die Wasserskianlage im aktuellen Umfang macht die Einrichtung einer sicheren Badestelle nahezu unmöglich. Dies, ein frei zugänglicher Natur- und Erholungsraum für die Menschen aus dem Stadtteil, muss aus unserer Sicht aber die Priorität sein.
In der Bürgerumfrage 2019 sagten über 300 Befragte, dass ihnen eine Badenutzung des Kiessees wichtig wäre. Nur etwas mehr als 60 betonten die Wassersportliche Nutzung. Wir haben es bereits bei der Beschlussfassung zum SPD Antrag im Dezember 2019 betont, dass wir dieses doppelte Ziel – Wasserskianlage im Bestand UND sichere Badestelle nicht sehen, ganz abgesehen von den Eingriffen in den Landschaftsschutz, und dem Antrag mit dieser Ergänzung nicht zugestimmt.
Die Mehrheit im Stadtrat sah das anders und hat weiter die, aus meiner Sicht, Illusion, aufrechterhalten, man könnte es dort Allen potentiellen Nutzer*innen recht machen. Es allen recht zu machen ist aber nicht die Aufgabe des Stadtrates. Schon gar nicht unter Missachtung von geltendem Recht bzw. Gerichtsurteilen. Das VG und OVG haben festgestellt: Die jetzt dort befindlichen Anlagen, die nicht unmittelbar für den Betrieb der Wasserskianlage notwendig sind, wurden illegal errichtet, in einem Landschaftsschutzgebiet und im grundsätzlich vor Bebauung geschützten Außenbereich. Unrecht wird nicht dadurch zu Recht, dass man es lange genug aussitzt. Baurecht, erst recht ein unbefristetes, ist am aktuellen Standort nicht herstellbar, Grund dafür ist nicht nur das Landschaftsschutzgebiet.
Das ist spätestens nach dem Urteil des OVG aus dem Jahr 2022 klar und die Verwaltung hat dies auch mit der Räumungsverfügung aus dem vergangenen Jahr verdeutlicht. Der Betrieb der Wasserskianlage an sich ist übrigens nicht untersagt.
Jedoch wurden nicht direkt nach Ende der letzten Saison Schritte für die Beräumung bzw. einen Umzug in die Wege geleitet, sondern erst im März dieses Jahres ein Bauantrag eingereicht. Einseitige Schuldzuweisungen an die Verwaltung, die seit Jahren dauernden Verfahren Ermessensspielräume oft sehr weit ausgenutzt hat, sind nicht angezeigt.
Gleichzeitig verschließen wir uns in der aktuellen Situation nicht einer pragmatischen Lösung: Eine Baugenehmigung für Flächen außerhalb des Landschaftsschutzgebietes, die im Eigentum der Stadt Dresden sind, liegt jetzt vor. Sie wurde nach nur einem Monat Bearbeitungsdauer erteilt, ist befristet bis Ende 2030 und enthält eine Verpflichtung zum vollständigen Rückbau der Anlage. Bis zu diesem Zeitpunkt läuft auch die wasserrechtliche Genehmigung für die Wasserskianlage. Deshalb beantragen wir die Beschlussfassung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, der auch den Beschluss und Willen des Leubener SBR aufnimmt. Und schlagen mit unserem Ergänzungsantrag dazu noch zwei weitere Punkte vor, die über dieses Jahr hinausweisen und die Entwicklung der Flächen und Nutzung im Zusammenhang mit der BUGA schon einschließt.
Denn es braucht Offenheit des Geländes für die Entwicklung im Rahmen der Bundesgartenschau. Wir halten es nicht für richtig, jetzt schon eine langfristige Festlegung für das wie und von wem einer kommerziellen Nutzung zu treffen, die über das Jahr 2030 hinausgeht. Klar ist für uns in der Folge:
Endpunkt Oktober 2024 – dann Versetzung der Container und sonstigen Einrichtungen an den Standort der aktuellen Baugenehmigung und weitgehende Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands am Ufer.
Und klar ist für uns auch, so ehrlich muss man sein – dieser Beschluss führt nicht automatisch dazu, dass morgen die gastronomischen Einrichtungen am Kiessee Leuben öffnen dürfen.
Der Betrieb der Wasserskianlage an sich ist im Übrigen nicht untersagt!
Es ist auch möglich, dass die Verwaltung keine Maßnahmen mehr ergreifen kann, die das ermöglichen. Weil sie an Recht und Gesetz gebunden ist. Also – wir lehnen den SPD-Antrag ab und stimmen dem CDU Antrag in der Fassung des Wifö mit unserer Ergänzung zu. Wir sind nicht gegen die Wasserskianlage – wir sind aber vor allem für eine sichere Badenutzung und die Belange des Naturschutzes.