Bildungsbürgermeister ohne erkennbare Strategie im Umgang mit der „Hochlandjugend“

Gesprächsrunden allein reichen nicht aus

10.07.2026

Aus der Beantwortung einer Anfrage (AF1454/26, siehe Anlage) der Grünen Stadtratsfraktion geht hervor, dass der Jugend- und Bildungsbürgermeister Jan Donhauser bislang keine erkennbare Strategie im Umgang mit der „Hochlandjugend“ verfolgt.

Katharina Ringler, bildungspolitische Sprecherin der Grünen Stadtratsfraktion, kritisiert das Vorgehen der Stadtverwaltung:
Die Medienberichte zur ‚Hochlandjugend‘ sind umfassend und zeichnen ein eindeutiges Bild. Es sollte uns alle alarmieren, wenn Jugendliche mit klar rechtsextremen Einstellungen versuchen, eine Ortschaft für sich zu vereinnahmen.

Die Stadtverwaltung bestätigt in ihrer Antwort auf die Anfrage, dass bei einem Vernetzungstreffen mit Akteur*innen aus dem Stadtgebiet unter anderem demokratiefeindliche Symbole, Plakat- und Flugblattaktionen, Schmierereien sowie Verunsicherungen im Zusammenhang mit der „Hochlandjugend“ thematisiert wurden.

Ringler fordert deshalb ein entschlosseneres Vorgehen der Stadt:
„Herr Donhauser steht bei diesem Thema in der Verantwortung, entschieden zu handeln. Gesprächsrunden allein reichen nicht aus. Es braucht eine klare Haltung der Stadtspitze und einen Aktionsplan, der mit dem Ortschaftsrat, Vereinen, Schulen, Freiwilliger Feuerwehr, der mobilen Jugendarbeit und weiteren Akteuren abgestimmt ist. Herr Donhauser muss nun voran gehen, um mobile Angebot vor Ort zu stärken und um die Sicherheit aller Menschen im Hochland zu gewährleisten. Wenn Jugendliche unsere demokratischen Werte derart offen missachten, muss auch kritisch hinterfragt werden, ob die politische Bildungsarbeit und Präventionsangebote ausreichend wirksam sind. Auch der Kriminalpräventive Rat, bei dem die Polizeidirektion Dresden gemeinsam mit der Landeshaupthauptstadt an Sicherheitsstrategien arbeitet, muss seine Rolle übernehmen und an dem Aktionsplan mitarbeiten. Den Jugendlichen muss klar sein, dass sie im Visier der Polizei stehen und ihr Handeln strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.”

AF1454_26_KR_Hochlandjugend

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