Bürgerbegehren DVB: Grüne reagieren mit Unverständnis auf Entscheidung der Landesdirektion

Bürgebeteiligung verdient eine faire, sachliche Behandlung

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27.08.2026

Die Landesdirektion Sachsen teilte heute mit, die Entscheidung des Dresdner Stadtrats das Bürgerbegehren „Dresdner Nahverkehr erhalten: Kürzungen gemeinsam verhindern!“ mit 40.000 Unterschriften für unzulässig zu erklären, sei aus ihrer Sicht rechtmäßig.

„Mit großem Unverständnis nehmen wir zur Kenntnis, dass sich die Landesdirektion hier die fadenscheinige Argumentation des Oberbürgermeisters zu eigen macht. Wir gehen davon aus, dass die Einreicher diese Entscheidung gerichtlich überprüfen lassen und vor Gericht Recht bekommen werden“, so Susanne Krause, Aufsichtsrätin der DVB und Mitglied im Bauausschuss für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,

Das im Herbst 2025 von der Fraktion in Auftrag gegebene unabhängige Gutachten der Verwaltungsrechtlerin Dr. Barbara Bushart (siehe Anlage) kam eindeutig zu dem Ergebnis, dass das Bürgerbegehren zulässig ist. Und auch das städtische Rechtsamt war ursprünglich zu diesem Ergebnis gekommen.

„Seit Jahrzehnten ist eine bürgerfreundliche Interpretation der Zulässigkeit von Bürgerbegehren ständige Rechtsprechung“, betont Krause. „Der Oberbürgermeister und eine Mehrheit des Stadtrats haben bei ihrer Entscheidung die politische Diskussion über die Finanzierung des Nahverkehrs mit der Frage der rechtlichen Zulässigkeit vermischt. Für uns als BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN steht fest: Bürgerbeteiligung verdient eine faire, sachliche Behandlung. Dass auch die Landesdirektion dies missachtet, bedauern wir außerordentlich.“

„Das Bekenntnis des Oberbürgermeisters „zu einem leistungsfähigen, modernen und verlässlichen öffentlichen Verkehrsangebot“ klingt angesichts der gerade vorgelegten Kürzungspläne leider unglaubwürdig“, so Krause abschließend.

Gutachten-Zulässigkeit des Bürgerbegehrens

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