Ersatzneubau für Carolabrücke:

Zügig bauen und Spielraum für Stadtgestaltung nutzen

01.05.2025

Die Bündnisgrüne Fraktion begrüßt den Vorschlag der Dresdner Stadtverwaltung, für einen zügigen Wiederaufbau der Carolabrücke auf einen Ersatzneubau zu setzen. Auf diese Weise kann ein langwieriges Planfeststellungsverfahren vermieden werden. Dabei sollte die Stadt unbedingt den Spielraum nutzen, den sie laut Rechtsgutachten bei der Gestaltung des Neubaus hat. Die Wechselwirkungen der innerstädtischen Brücke mit den angrenzenden Stadträumen müssen einer vorausschauenden und zukunftsfähigen Stadtentwicklung Rechnung tragen.

Susanne Krause, Sprecherin für Stadtentwicklung und Bau der Fraktion, betont: „Der Wiederaufbau der Carolabrücke ist eine große Chance, den Stadtraum von Albertplatz bis Hauptbahnhof nach vorne zu denken und sich von den Auswüchsen der autogerechten Stadt der 60er Jahre zu befreien. Im Klartext heißt das, die trennende Wirkung der Verkehrsschneise soll überwunden und die riesigen Kreuzungen auf Normalmaß zurückgeführt werden. Wir können Lebensqualität und Wohnbauflächen gewinnen, aber auch Raum für die Renaturierung des Kaitzbaches und kühlendes Stadtgrün sind möglich. Die Planung wirkt sich mindestens auf die nächsten 80 Jahre aus, also muss der Stadtrat bei den jetzt notwendigen politischen Entscheidungen auch die Umgebung der Brückenköpfe und die perspektivische Umgestaltung der St. Petersburger Straße mit in den Blick nehmen.“

„Verkehrlich gibt es mehr als 50 Jahre nach dem Bau der Carolabrücke ganz andere Rahmenbedingungen. Die Regelbreiten für Rad- und Fußwege sowie Autospuren sind größer geworden aber auch die Verkehrsbelastung hat sich deutlich verändert. Während der Autoverkehr seit 2009 mit weiter sinkender Tendenz von 46.000 Kfz/Tag auf 31.300 Kfz/Tag abgenommen hat, ist der Radverkehr stetig angewachsen“, so Krause weiter.

„Ich wünsche mir ein gut gestaltetes Bauwerk, das sich sensibel in die Stadtansicht einfügt. Die Brücke des 21. Jahrhunderts soll einerseits den technisch-verkehrlichen Anforderungen entsprechen und andererseits eine Verbesserung des reinen Verkehrsraums hin zu einem lebendigen Stadtraum ermöglichen. Weder die konstruktiven und gestalterischen Lösungen der Gründerzeit noch die der Postmoderne werden allein den gegenwärtigen Herausforderungen gerecht. Auch im engen rechtlichen Rahmen für den Ersatzneubau dürfen wir deshalb den Anspruch auf eigene bauliche Antworten nicht aufgeben“, fordert Krause abschließend.

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