Fatale und nicht hinnehmbare Entscheidung des Oberbergamts zum Kiesabbau in Söbrigen

Oberbürgermeister muss Möglichkeit einer Klage prüfen

Elbtal bei Pillnitz
Elbtal Pillnitz
28.08.2026

Das sächsische Oberbergamt in Freiberg hat gestern seinen Planfeststellungsbeschluss für den geplanten Kiesabbau in Oberpoyritz und des Söbrigen sowie auf den Gemarkungen Birkwitz und Pratzschwitz der Stadt Pirna öffentlich gemacht. Es hat damit den Rahmenbetriebsplan der Kieswerke Borsberg GmbH & Co. KG vollständig genehmigt und zum sofortigen Vollzug freigegeben. Die Einwendungen von vielen Bürgerinnen und Bürgern aus Söbrigen und anderen gegen das Vorhaben wurden ausnahmslos abgelehnt.

Dazu Stadtrat Dr. Wolfgang Deppe, Sprecher für Umwelt, Klima und Energie der Bündnisgrünen Stadtratsfraktion: „Das Sächsische Oberbergamt hat damit eine fatale Entscheidung gegen Landschafts-, Natur- und Emissionsschutz und Wasserhaushalt getroffen. Der geplante Kiesabbau würde in einer hochsensiblen Kulturlandschaft stattfinden. Das Abbaugebiet befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft zum Landschaftsschutzgebiet Elbhänge Dresden-Pirna und Schönfelder Hochland und zu den Ortsteilen Söbrigen und Oberpoyritz der Landeshauptstadt. Bereits im Raumordnungsverfahren 1994 wurde das Gebiet als hochsensibler Kulturlandschaftsraum bezeichnet und festgestellt, dass der Kiesabbau nicht den Erfordernissen der Raumordnung entspreche.“

Mit dem genehmigten Abbau durch große Hydraulik- und Seilzugbagger, dem ausgedehnten Transportband, dem Zwischenlager sowie dem umfangreichen Abtransport des Kieses mit Schwerlast-Lkw werden die Anwohnerinnen über viele Jahre hinaus schwerwiegend mit Lärm und Staub belastet werden. Das Landschaftsbild, die touristische Nutzung und der ohnehin angespannte Grundwasserhaushalt im Bereich der Elbhänge werden erheblich beeinträchtigt. Bestehendes Planziel der Landeshauptstadt für das Gebiet ist jedoch vielmehr die Schaffung eines Biotopverbundes zwischen dem Landschaftsschutzgebiet Dresdner Elbwiesen und dem Landschaftsschutzgebiet Elbhänge-Schönfelder Hochland mit Ausbau der Erholungsmöglichkeiten und einer touristischen Erschließung.

Dr. Deppe dazu: „Über alle diesbezüglichen Bedenken und Einwendungen hat sich das Oberbergamt in äußerst einseitiger Weise zugunsten des Kiesabbaus hinweggesetzt. Zwar räumt das antiquierte, dringend reformbedürftige Bergrecht dem Abbau von Rohstoffen immer noch eine hohe Priorität ein, doch in einem Abwägungsprozess kann es nicht an wesentlichen Belangen des Naturschutzes, des Emissionsschutzes vorbeisehen. Der Natur- und Landschaftsschutz und der vorbeugende Gesundheitsschutz genießen in Deutschland, grundgesetzlich verankert, inzwischen eine hohe Priorität. Dies kommt in den Abwägungen des Oberbergamtes nicht zur Geltung.

Der Dresdner Stadtrat hat mit Beschluss vom 30.08.2018 (A0443/18) den Oberbürgermeister beauftragt, im Planfeststellungsverfahren die ablehnende Haltung der Landeshauptstadt Dresden zum Kiesabbau in Söbrigen „mit Nachdruck und allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln“ zu vertreten.

Dr. Deppe dazu abschließend: „Wir erwarten jetzt vom Oberbürgermeister, dass er diesem Auftrag auch nach dem Planfeststellungsbeschluss nachkommt und die Möglichkeiten einer Klage vor dem Oberverwaltungsgericht prüft und auf den Weg bringt. Der Schutz der Menschen in den betroffenen Ortsteilen und der Natur- und Kulturlandschaft muss Vorrang haben vor einem an dieser Stelle nicht mehr vertretbaren Rohstoffabbau.“

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