Wolfgang Deppe, Sprecher für Umwelt, Klima und Energie, erklärt:
„In dieser Woche wird der Sächsische Landtag eine Novellierung des Naturschutzgesetzes beschließen, mit dem die 2010 von der damaligen CDU/FDP-Koalition in weiten Teilen außer Kraft gesetzten kommunalen Gehölzschutzsatzungen wieder in Kraft treten können. Dies war ein wesentlicher Verhandlungserfolg von uns Grünen bei der Bildung der Kenia-Koalition im Land Ende 2019. Noch bevor die Dresdner Baumschutzsatzung nun am 1. März wieder wirksam wird und für mehr Schutz von Bäumen auch auf privaten Grundstücken sorgen kann, hat die CDU-Fraktion einen Antrag in den Stadtrat eingebracht (A0184/21), der genau dies verhindern will. Es soll eine vielköpfige Arbeitsgruppe mit Stadtratsvertreter:innen und zahlreichen Verbänden vor allem der Wohnungswirtschaft und Grundbesitzer eingerichtet werden, die eine Novellierung der Dresdner Satzung erarbeiten soll. Bis aus deren etwaigen Ergebnissen vom Oberbürgermeister eine Neufassung vorgelegt wird, soll die Dresdner Gehölzschutzsatzung außer Vollzug gesetzt, also wirkungslos werden.
Wir Grünen wehren uns energisch gegen diesen Versuch der CDU, dem Abholzen wertvoller Altbäume weiterhin Tür und Tor offenzuhalten. Es kann als erwiesen gelten, dass dies nach der Gesetzesänderung 2010 passiert ist. In Zeiten zunehmender Sommerhitze und Trockenheit, des Insektensterbens und stark zurückgehender Vogelbestände brauchen wir dringend jeden Baum zur Verbesserung des Stadtklimas und zum Erhalt der Vielfalt unserer Tierwelt. Gerade Altbäume mit großen Baumkronen sind dabei besonders wichtig und wertvoll. Sie dürfen nicht den Interessen von Bauwirtschaft und Grundbesitzern geopfert werden. Man kann über eine Novellierung der Gehölzschutzsatzung reden, aber nicht mit einem vorangehenden rechtlichen Kahlschlag, der interessierten Kreisen noch einmal die Gelegenheit zu einem tatsächlichen Kahlschlag gibt. Wir werden dem Antrag im Stadtrat entsprechend massiven Widerstand entgegensetzen.“