Zeit nutzen und Digitalpaktmittel für Dresden sichern

Abgabefrist ist der 30.6.2020

31.03.2020

Am 30.06.2020 ist Abgabefrist für die Beantragung von 28 Millionen Euro Fördermitteln zur Umsetzung der Digitalisierungsstrategie der Bundesregierung an den 130 Dresdner Schulen. Mit diesem Geld soll insbesondere Hardware angeschafft werden, die maßgeblich für den Unterricht der Zukunft ist.

„Gerade in der aktuell Corona-bedingten Situation spüren alle an Schule Beteiligten täglich schmerzhaft, dass Schulen Nachholbedarf bei zeitgemäßer digitaler Infrastruktur haben“, stellt Agnes Scharnetzky, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion, fest. Für einen förderfähigen Antrag ist Planung und Konzeption von Nöten, die von Anschaffungen und Wartung bis zu medienpädagogischen Konzepten alle Fragen schulspezifisch mitdenkt.

„In Folge des Vakuums in der Führungsebene des Geschäftsbereichs Bildung und Jugend und dem ständigen Wechsel in der kommissarischen Zuständigkeit ist nicht auszuschließen, dass das Thema nicht mit notwendiger Priorität bearbeitet und die Frist nicht eingehalten wird“, befürchtet Torsten Schulze, wirtschaftspolitischer Sprecher der Fraktion und Mitglied im Bildungsausschuss. Mit einer Anfrage an den Oberbürgermeister informiert sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN über den Arbeitsstand.

„Wir wollen, dass Dresden das volle Budget aus dem Digitalpakt ausschöpft und alle Schulen angemessen dabei berücksichtigt werden. Von der Grundschulen bis zu den Berufsschulzentren sind alle Schulen gefordert, ihre Konzepte zu erarbeiten. Dieser Prozess muss durch die Verwaltung professionell begleitet werden“, sagt Agnes Scharnetzky.

Wichtig ist uns GRÜNEN, dass im Sinne der landesweiten Strategie ‚Bildung für nachhaltige Entwicklung‘ die Kriterien der Nachhaltigkeitsstrategie bei der Beschaffung der Schul-Hardware Beachtung finden. Der Digitalpakt bietet die Chance, die heranwachsende Generation an Best Practice-Beispielen lernen zu lassen.

„Das Entwicklungspolitische Netzwerk Sachsen (ENS) hat bei einem IT-Workshop im Dresdner Rathaus nachhaltige Beschaffungskriterien vorgelegt und stellt einen Leitfaden bereit. Die Stadt Leipzig hat bei ihrer Schul-Ausschreibung wesentliche Anregungen daraus aufgenommen“, so Torsten Schulze abschließend.

Zum Hintergrund:

Mit dem DigitalPakt Schule wollen Bund und Länder für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik sorgen. Um das Ziel zu erreichen, haben Bund und Länder die Verwaltungsvereinbarung für den DigitalPakt unterzeichnet. Gestartet wurde der DigitalPakt Schule am 17. Mai 2019. Der Bund stellt über einen Zeitraum von fünf Jahren insgesamt fünf Milliarden Euro zur Verfügung, davon in dieser Legislaturperiode 3,5 Milliarden Euro.

Kriterien für eine nachhaltige Beschaffung sind u.a.:

  • Nachhaltigkeit besonders im Energieverbrauch
  • Nachhaltigkeit der Produzenten
  • Digitale Geräte gehen nach Schulschluss automatisch aus und schalten sich bei Schulbeginn auch selbstständig ein
  • WLAN regelt sich automatisch nach Anforderung und bedarf mit der Leistung
  • Server benötigt vor Ort nur soweit unbedingt nötig, um die entsprechenden Energie- und Klimaanlagenkosten zu sparen