Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen,
liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger.
Der Antragstitel des AfD-Antrags klingt fachlich: Evaluation der Träger der Kinder- und Jugendhilfe. Die Wirksamkeit der Jugendhilfe soll wissenschaftlich untersucht werden. Im Großen und Ganzen, grundsätzlich, generell… versteht sich.
Im Begründungstext wird der Eindruck erweckt, dass seit Jahren Gelder ohne Plan in Millionenhöhe ausgegeben werden, die Kosten komplett aus dem Ruder laufen. Soweit die Einschätzung der AfD!
Fakt ist: Die Jugendhilfe ist in einem fortwährenden Entwicklung. Die Rechte von Kindern und Jugendlichen wurden in den vergangenen Jahren schrittweise gestärkt. Das drückt sich auch darin aus, dass sie Jugendangebote nutzen können – in ihrer Freizeit, in den Ferien und oder auch an der Schule mit der Sozialarbeit – UND auch ein Recht auf Unterstützung, wenn sie Hilfe benötigen.
Laut Bundesgesetz hat die Jugendhilfe eine ganz besondere Stellung im Vergleich zu anderen Politikbereichen. Wer von uns Stadträten und Stadträtinnen im Jugendhilfeausschuss sitzt weiß, dass die Diskussionen sehr fachlich sind. Zur Hälfte sitzen Vertreter*innen der Jugendhilfe selbst an Tisch und eben nicht nur Vertreter*innen der gewählten Parteien. Wir diskutieren Planungsrahmen, die Entwicklung von Angeboten in den einzelnen Stadträumen, haben zuletzt ein sehr komplexes Verfahren entwickelt, um die Schulsozialarbeit je nach Bedarf gerecht an die Schulen zu bringen.
Und ja, wir vergeben ab und an auch Forschungsaufträge. Zuletzt 2016 an die Evangelische Hochschule Dresden für eine „Rahmenkonzeption zur Stärkung, Profilierung und Weiterentwicklung sozialraumorientierter präventiver Angebotsformen der Kinder-und Jugendhilfe in der Landeshauptstadt Dresden“. Ziel war es, die Kosten der Hilfen zur Erziehung zu senken, indem jungen Menschen früher und direkter das passende Unterstützungsangebot vermittelt bekommen.