Hellerau – Photovoltaik trotz Denkmalschutz?

Dienstag, 27.9.22, Bürgerzentrum Waldschänke

Für unsere Veranstaltung „Hellerau – Photovoltaik trotz Denkmalschutz?“ mieteten wir das ganze Erdgeschoss im Bürgerzentrum Waldschänke Hellerau, aber der Platz reichte trotzdem nicht aus, um alle Interessenten zu beherbergen – das Interesse der Menschen vor Ort ist immens.

Die Referenten aus dem Zuständigkeitsbereich der Unteren Denkmalschutzbehörde konnten leider kurzfristig nicht kommen. Dankenswerterweise haben Herr Dr. Schinker (TU Dresden, Denkmalpflege) und Herr Riedel (Naturstrom) wie vereinbart ihre wertvollen Impulsvorträge gehalten und standen für Fragen zur Verfügung. Zusätzlich nahm Herr Dr. Pinkwart vom Landesamt für Denkmalpflege auf dem Podium Platz und übernahm einen wesentlichen Teil der Fragen und Erläuterungen zum Denkmalschutz.

Im Laufe der Veranstaltung kam es zu intensiven Diskussionen, kritischen Anmerkungen und sachlichen Vorschlägen (auch schriftlich) seitens der Hellerauer Bürgerinnen und Bürger:

  1. Die Hellerauer Bürgerinnen und Bürger haben in vielfältiger Weise zum Ausdruck gebracht, dass sie ein großes Interesse am Erhalt des einzigartigen Flächendenkmals Gartenstadt (mit evtl. sogar künftig Welterbe-Status) haben – mit all den denkmalpflegerisch wichtigen Aspekten. Aber sie möchten gleichzeitig auch erneuerbare Energie nutzen können und vertreten die Auffassung, dass beides miteinander vereinbar sein muss. Diese Haltung wird auch unterstützt durch § 2 EEG, in dem es heißt:

     „Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen sowie den dazugehörigen Nebenanlagen liegen im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit. Bis die Stromerzeugung im Bundesgebiet nahezu treibhausgasneutral ist, sollen die erneuerbaren Energien als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen eingebracht werden.“

    Es ist allen bewusst, dass es in den meisten Fällen zu einer Abwägung im Einzelfall kommen muss und für gleiche Bauarten/Typen gleich wirkende Eingriffe wünschenswert sind, jedoch dringend eine höhere Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen notwendig ist.

  2. Die von Herrn Dr. Schinker vorgestellten Abstufungen je Teilbereich der Gartenstadt sind auf Interesse gestoßen. Aber selbstverständlich sind Fragezeichen v. a. bei denjenigen zu sehen gewesen, die in Bereichen wohnen, die nach Einschätzung von Herrn Dr. Schinker kaum bzw. gar nicht geeignet erscheinen für einen wie auch immer gearteten Einsatz von Photovoltaik. In diesem Zusammenhang wurde darauf hingewiesen, dass eine dem „überragenden Interesse der Erneuerbaren Energien“ Rechnung tragende Schutzgutabwägung im Vortrag nicht wirklich sichtbar wurde. Hierzu kam die Frage, ob das von Herrn Dr. Schinker vorgestellte Konzept in Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde erstellt wurde und ob es einen Zeitplan zur Umsetzung gibt?
  3. Nicht klar wurde, wie mit den Außengeräten von Luftwärmepumpen umgegangen wird. Es gab da zum Teil Begriffsverwirrung. Herr Dr. Schinker hat zwar Beispiele gezeigt, gleichzeitig aber auch im rückwärtigen Bereich die Genehmigungsfähigkeit in Frage gestellt. Verwundert haben wir zur Kenntnis genommen, dass offenbar auch die Beschränkung von oberflächennaher Geothermie vorgesehen ist oder praktiziert wird? Diese wäre ja die einzige Alternative zu Luftwärmepumpen.
  4. Mehrmals angefragt wurde, wie prinzipiell mit Neubauten (Baujahr nach 1990) z.B. mit Schrägdach oder als Fassadenintegration umgegangen wird. Der Einschätzung des Denkmalschutzes, dass Photovoltaik auf Gebäuden am Grünen Zipfel nicht rentabel betrieben werden kann oder dass Photovoltaikanlagen nur auf den auf den Plänen markierten Flächen effektiv seien, wurde widersprochen. Photovoltaikanlagen werden heute in verschiedene Himmelsrichtungen mit ganz unterschiedlichem Neigungsgrad eingesetzt.
  5. Eine immer wieder geäußerte Forderung war die nach zügigeren Entscheidungen, auch weil die Eigentümer/innen befürchten, in Zukunft die Häuser nicht mehr bezahlbar mit Strom versorgen, beheizen und damit bewohnen zu können. Ich finde, diese Sorge müssen wir ernst nehmen – auch um Hellerau erhalten zu können. Und das ist definitiv nur mit den Bürgerinnen und Bürgern möglich.
  6. Kritisch angemerkt wurden die Bearbeitungszeiten in der Unteren Denkmalschutzbeghörde in Verbindung mit den Reaktionen auf Nachfragen der Antragsteller/innen. So kam in einem Fall zum Ausdruck, dass nach einem dreiviertel Jahr Wartezeit eine telefonische Nachfrage, ob denn ein eingesandtes Beispiel eines Solarziegels passen könne, klar wurde, dass sich das Denkmalamt offenbar noch nicht grundsätzlich mit dem Thema befasst hatte. Diese Tatsache verwundert sehr, zumal Herr Dr. Pinkwart ausführte, dass die ersten PV-Anlagen auf Kirchendächern schon seit Anfang der 2000er Jahre ein Thema sind und allen klar sein musste, dass das Thema erneuerbare Energien auch am Denkmal immer brisanter und wichtiger wird.
    • Eine andere Bürgerin berichtete, dass ihr Antrag für eine Photovoltaikanlage abgelehnt wurde, obwohl 10 Jahre zuvor in einem Gespräch mit der Unteren Denkmalschutzbehörde ein solches Projekt an ihrem Neubau als unkompliziert eingestuft und kommuniziert wurde.
  7. Auch und gerade bei diesem Thema erscheint es wichtig daran zu denken, dass die Eigentümer und Besitzer von Kulturdenkmalen nicht Bittsteller bei Behörden sind, sondern ebendiese garantieren, dass Hellerau und andere Denkmale überhaupt so besonders schön geworden sind und hoffentlich bleiben. Nach § 1 Abs. 2 SächsDSchG sind der Freistaat und die Kommunen gesetzlich beauftragt, mit den Eigentümern und Besitzern von Kulturdenkmalen für die Ziele des Denkmalschutzes zusammenzuwirken.
  8. Um das Thema mit mehr Tempo voranzubringen, kam ein Vorschlag, der von vielen Teilnehmenden begrüßt wurde: eine Musteranlage bzw. Musteranlagen (Pilotprojekt) an vielleicht weniger herausragenden Häusern zu installieren, um konkret die Auswirkungen aus Denkmalschutzsicht besichtigen und bewerten zu können, sich nicht nur von Zagen und Mutmaßungen leiten zu lassen, sondern eine denkmalschutzkonforme Möglichkeit der Umsetzung zu finden. Konkret kam die Frage, wenn man sich in einer Häuserzeile auf eine einheitliche Photovoltaiklösung einigen würde, ob diese genehmigt werden könnte. Dafür bedürfte es allerdings einer aktiven Unterstützung der Verwaltung beim Zustandekommen solcher Vereinbarungen.
  9. Ein Sonderthema, das nicht vertieft wurde, sind u. a. Eigentumsfragen zu den sogenannten Mistwegen und die damit zusammenhängende Frage der „störenden Sichtbarkeit/ Einsehbarkeit“ von PV-Anlagen. Das Thema „störende Sichtbarkeit/Einsehbarkeit“ scheint für sich genommen bereits Erörterungspotential in sich zu tragen. Die Ergänzung von PV-Anlagen ist aus Denkmalsicht weniger ein Thema der Substanzsicherung als eines des Erscheinungsbilds. Insofern kann der Aspekt der Sichtbarkeit aus dem öffentlichen Raum nicht unberücksichtigt bleiben.
  10. Außerdem wurde zum Ausdruck gebracht, dass der Gemeinschaftsgedanke der Gartenstadt sich z. B. tatsächlich auch in Gründung einer Genossenschaft äußern könnte. Dies sei jedoch eher eine mittel- bis langfristige Angelegenheit. Herr Riedel hat hierzu angeboten, für weiterführende Veranstaltungen zu diesen Themenkomplexen zur Verfügung zu stehen. Konkret wurde auf die Möglichkeit einer Groß-Gemeinschaftsanlage am Rande der Hellerberge oder hinter dem Festspielhaus hingewiesen.
  11. Zur Sprache kam auch, dass es für die Ausstattung mit PV-Anlagen u. ä. auch entsprechende Fördermittel für Denkmaleigentümer geben müsse, da hier immer ein Mehraufwand wegen der denkmalpflegerischen Besonderheiten und Anforderungen entstünde. Dies ist sicher auch und v. a. auf Landesebene zu realisieren (Ergänzung zu Ziff. II der RL Denkmalförderung). Aber auch die Stadt Dresden kann sich diesem Thema in ihrer Fachförderrichtlinie stellen, wenn sie es ernst meint mit dem Erreichen der Klimaneutralität.

Unser Fazit der Veranstaltung ist, dass die Untere Denkmalschutzbehörde sich den Hellerauer Bürgerinnen und Bürgern mit ihren Anliegen stellen sollte. In einer baldigen Bürgerversammlung könnte zunächst ein Plan der Stadt präsentiert werden, um dann Schritt für Schritt unter Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger den Plan in die Tat umzusetzen. U.a. gehört aus meiner Sicht dazu die Erstellung von ermessensleitenden Regelungen (z. B. Satzung) seitens der Stadt, damit die Entscheidungen der Unteren Denkmalschutzbehörde transparenter und berechenbarer für die Eigentümer werden. Die von Herrn Dr. Schinker vorgestellten Überlegungen können hierfür der Ausgangspunkt sein. Aber selbstverständlich gilt dies auch für die vielen anderen Einzeldenkmale außerhalb von Hellerau.

Ulrike Caspary, Stadträtin Dresden

 

Abschlussworte bei der Veranstaltung