Finanzbedarf beim ÖPNV darf nicht zu einseitiger Belastung der Fahrgäste führen

Zukünftige Entscheidung über Nahverkehrstarife und Finanzierung der DVB

07.11.2022

Auch in diesem Jahr entscheidet die Verbandsversammlung des VVO wieder über die Nahverkehrstarife für das nächste Jahr, die auch die Preise bei der DVB festlegen.
Gleichzeitig hat der Oberbürgermeister eben erst eine Vorlage zur Finanzierung der DVB eingebracht, die in einem langen Prozess mit einer Anhörung, einem Gutachten von Probst und Consorten und unter Beteiligung von Stadtratsmitgliedern erarbeitet wurde.

Ulrike Caspary, Mitglied in der Verbandsversammlung des VVO für die Bündnisgrüne Fraktion, erklärt: „Die Vorschläge des Oberbürgermeisters enthalten ein ganzes Bündel an Maßnahmen, um eine dauerhafte stabile Finanzierung der DVB zu erreichen.

Zum Beispiel werden neue Tickets vorgeschlagen, wie ein Gästeticket oder ein Mieterticket. Berücksichtigt wird auch, dass viele Menschen indirekt vom öffentlichen Verkehr in Dresden profitieren. Wir begrüßen, dass sie zukünftig als Nutznießer an der Finanzierung der DVB beteiligt werden.

Wenn nun die Verbandsversammlung des VVO über die neuen Tarife abstimmt, bevor der Stadtrat die Gelegenheit hatte, über die Vorlage abzustimmen, wird damit das Maßnahmenpaket auseinandergerissen. Aus unserer Sicht darf es nicht dazu kommen, dass die Finanzierungslücke im Nahverkehr durch eine einseitige Belastung der Fahrgäste geschlossen wird.

In Reaktion auf das 49-Euroticket muss das Tarifsystem angepasst werden. Abo-Kund*innen der DVB genießen besondere Vorteile wie Möglichkeiten der Mitnahme von Familienmitgliedern, Fahrradmitnahme, die Nutzung der Mobibikes oder von teilautos. Auf welcher Finanzierungsbasis diese Angebote für die Dresdnerinnen und Dresdner erhalten werden können, muss nun diskutiert werden.“

Susanne Krause, Sprecherin für Mobilität, ergänzt: „Da aus unserer Sicht diese verschiedenen Maßnahmen aber zwingend in einem Zusammenhang stehen, haben wir einen Antrag für die nächste Stadtratssitzung eingebracht, mit dem Ziel, die Entscheidung über die zukünftige Höhe der Nahverkehrstarife zu verschieben, bis der Stadtrat eine Entscheidung zu der Vorlage des Oberbürgermeisters treffen konnte.“

A0407_22_Entscheidung über die zukünftige Höhe der Nahverkehrstarife