Bau ohne Genehmigung am Hotel Bellevue muss Konsequenzen haben
Irreversible Schäden an denkmalgeschützter Gartenanlage
Wie die sächsische Zeitung heute berichten, hat das Hotel Bellevue ohne Baugenehmigung im denkmalgeschützten Garten des Hotels eine Leichtbauhalle von 80 m Länge errichtet.
Dabei wurden auf der Wiese Betonplatten verlegt Bäume und Sträucher beschnitten und Baufahrzeuge fuhren über die Wiese. Laut Bericht untersagte die Denkmalschutzbehörde der Stadt Dresden den Bau, eine Aufforderung zum Baustopp ignorierte das Hotel.
Thomas Löser, Sprecher für Stadtentwicklung und Bau, erklärt dazu:
„Es ist nicht hinnehmbar, dass die Eigentümer des Hotel Bellevue trotz Untersagung der Stadt Dresden für ein Firmenevent den denkmalgeschützten Garten umpflügten.
Wir erwarten seitens der Hotelleitung eine Erklärung, wieso trotz Untersagung die Baumaßnahme durchgeführt wurde und wie die entstandenen Schäden beseitigt werden. Überdies werden wir per Anfrage an die Stadtverwaltung klären, welche Konsequenzen daraus entstehen.
Laut Paragraph 35 des Sächsischen Denkmalschutzgesetz ist die vorsätzliche Beschädigung von Denkmalen eine Straftat, wir erwarten, dass dieses Verhalten Konsequenzen hat.“
Eigentum verpflichtet auch in diesem Fall. Der wunderschöne Garten des Hotel Bellevue ist keine Spielwiese für Firmenevents sondern eine öffentliche Gartenanlage von besonderem Wert.“