Politisch falsch und rechtlich fragwürdig

Oberbürgermeister wischt 40.000 Unterschriften vom Tisch

10.11.2025

Nach Monaten der Verzögerung hat der Oberbürgermeister heute seine Vorlage zur Frage der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Dresdner Nahverkehr erhalten: Kürzungen gemeinsam verhindern!“ vorgestellt.

Die Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Dresdner Stadtrat, Agnes Scharnetzky, dazu:

„Wie befürchtet, schlägt der Oberbürgermeister trotz anderslautender Empfehlung des Rechtsamts vor, das Bürgerbegehren für unzulässig zu erklären. Das halten wir für politisch falsch und rechtlich fragwürdig.“

Seit Jahrzehnten ist eine bürgerfreundliche Interpretation der Zulässigkeit von Bürgerbegehren ständige Rechtsprechung. An Deckungsvorschläge aus der Bürgerschaft dürfen nicht zu hohe Ansprüche gestellt werden.

Der finanzpolitische Sprecher der Fraktion, Torsten Hans, hat Zweifel an den Darstellungen des Oberbürgermeisters:

„Dass der OB jetzt seinen eigenen Haushaltsentwurf und dann auch -Beschluss, der den Verlustausgleich für die DVB ab 2027 komplett über die weiterhin höheren Gewinne der SachsenEnergie vorsieht, nicht mehr wahrhaben will, ist irritierend. Auch unterschlägt er, dass man von einem gewissen zusätzlichen Inflationsausgleich ausgehen kann. Gleichzeitig erscheint die auf einmal vorgenommene klare Zurechnung von Investitionen zum Anliegen des Bürgerbegehrens mehr als zweifelhaft. Für uns bleibt weiterhin die Einschätzung, dass dem Anliegen des Bürgerbegehrens auch finanziell prinzipiell entsprochen werden kann, ohne alles andere zu kürzen; anders als der OB es versucht zu konstruieren.“

Scharnetzky abschließend: „Politisch leistet der Oberbürgermeister der Demokratie einen Bärendienst, in dem er versucht die Beteiligung der Dresdner Bürgerinnen und Bürger zu verhindern. Der öffentliche Verkehr ist das Rückgrat unserer städtischen Mobilität. Dass die DVB für viele Dresdner*innen ein immens wichtiges Thema sind, zeigt schon die Zahl von über 40.000 gesammelten Unterschriften innerhalb von 3 Monaten.

Für die Frage der rechtlichen Einschätzung werden wird sich die Fraktion fachliche Unterstützung suchen. Des weiteren wurde die Kommunalaufsicht um eine Stellungnahme angefragt.“

Die Grüne Fraktion wird sich dafür einsetzen, dass der Stadtrat sich für die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheidet.

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