Interfraktioneller Antrag: Haushaltssperre wird eingeschränkt
Förderung für Bildung, Jugend, Soziales, Kultur, Gesundheit und Sport wird zu 90% freigegeben
Die haushaltstragenden Fraktionen des Doppelhaushalts 2025/26 – CDU, Bündnis 90/Die Grünen, SPD und FDP/FB – haben im Finanzausschuss am 1. Dezember 2025 gemeinsam einen interfraktionellen Antrag zur Vorlage A0118/25 – Einschränkung der Haushaltssperre gemäß § 30 SächsKomHVO eingebracht.
Der Antrag fand eine Mehrheit, obwohl die einreichenden Fraktionen nicht die Mehrheit der Ausschussmitglieder stellen. Die endgültige Beschlussfassung steht auf der Tagesordnung des Stadtrates am 11./12. Dezember 2025.
Mit dem Antrag reagieren die Fraktionen auf die angespannte finanzielle Lage der Landeshauptstadt Dresden. Sie erkennen die außerordentliche Herausforderung an und bekräftigen die notwendige strikte Haushaltsdisziplin. Ziel ist es, trotz der bestehenden Haushaltssperre die Handlungsfähigkeit der Stadt, die Stabilität des Haushalts und die Fortführung zentraler Leistungen zu sichern. Die vorgeschlagene Anpassung verbindet klare Freigabekriterien mit einer engmaschigen, strukturierten Berichtspflicht gegenüber dem Finanzausschuss.
Ein Schwerpunkt des Antrags ist die Freigabe von 90 % der Förderung Dritter in den Bereichen Bil-dung, Jugend, Soziales, Kultur, Gesundheit und Sport für den Haushaltsvollzug 2026. Damit wollen die Fraktionen sicherstellen, dass zentrale Angebote für die Menschen in Dresden trotz der schwierigen Haushaltslage weitgehend aufrechterhalten werden können.
Zugleich sollen weiterhin alle rechtlich oder vertraglich verpflichtenden sowie wirtschaftlich zwingend notwendigen Maßnahmen möglich bleiben – um Schaden von der Stadt abzuwenden und höhere Folgekosten zu vermeiden.
Die haushaltstragenden Fraktionen betonen darüber hinaus, dass Stadtrat und Finanzausschuss als Haushaltssouverän aktiv in den weiteren Prozess einbezogen werden müssen. Durch regelmäßige schriftliche Berichte des Oberbürgermeisters, transparente Vorlagen und eine vollständige Datengrundlage werden alle Entscheidungen im Zusammenhang mit der Haushaltssperre für die Gremien nachvollziehbar und kontrollierbar. Damit wird sichergestellt, dass finanzrelevante Schritte nicht isoliert innerhalb der Verwaltung erfolgen, sondern parlamentarisch begleitet und demokratisch legitimiert bleiben.
Torsten Hans (Bündnis 90/Die Grünen):
„Uns ist wichtig, dass es Klarheit für die geförderten Institutionen gibt, auch wenn die Haushaltslage leider nochmal leichte Einschnitte bedingt hat. Unter Beachtung des vor uns stehenden Nachtragshaushalts ist es ein vertretbares Ergebnis.“
Peter Krüger (CDU):
„Wir begrüßen die deutliche Zustimmung zum interfraktionellen Antrag. Zeigt sie doch, dass die haushalttragenden Fraktionen Verantwortung für die städtischen Finanzen in schwierigen Zeiten übernehmen. Mit der Annahme des Antrages ist dem Stadtrat künftig eine noch deutlich bessere Information zum Haushaltvollzug gegeben.“
Dr. Peter Lames (SPD):
„Die Haushaltssperre des Oberbürgermeisters hätte Kürzungen um 25 bzw. 50 % bedeutet. Das kön-nen wir deutlich mildern. Die SPD steht weiterhin zu einer Finanzpolitik, die Realitätssinn, Ausgewogenheit, sozialen Zusammenhalt und Planungssicherheit für die Träger der Leistungen verbindet.“
Michael Hauck (FDP/FB):
„Ziel unseres Antrags ist die Freigabe von 90 % der Förderung Dritter in den Bereichen Bildung, Jugend, Soziales, Kultur, Gesundheit und Sport für den Haushaltsvollzug 2026. Damit wollen die Fraktionen sicherstellen, dass zentrale Angebote für die Menschen in Dresden trotz der schwierigen Haushaltslage weitgehend aufrechterhalten werden können.“