Sachsenbad in kommunaler Hand behalten – für eine nachhaltige Bodenpolitik und gemeinwohlorientierte Stadtplanung

Sachsenbad in kommunaler Hand behalten – für eine nachhaltige Bodenpolitik und gemeinwohlorientierte Stadtplanung

4. Februar 2021
von Kati Bischoffberger

 

Ziele Grüner Haushaltspolitik

Bündnis 90/Die Grünen Dresden vertreten haushaltspolitisch einen klaren, verantwortungsvollen und nachhaltigen Kurs. Gerade in der Krise muss die öffentliche Hand verlässlich und weitblickend agieren und dabei sowohl die Daseinsvorsorge der Bürgerinnen und Bürger in den Fokus nehmen als auch den enormen Herausforderungen mit Zukunftsinvestitionen gerecht werden.

Ziele einer Grünen nachhaltigen und gemeinwohlorientierten Bodenpolitik

Grund und Boden sind ein hohes, nicht vermehrbares Gut. Der Bodenpolitik kommt daher eine zentrale Bedeutung zu. Für die gegenwärtigen und künftigen Aufgaben der Daseinsvorsorge gilt es deshalb kommunale Flächen zu sichern, um auf die Stadtentwicklung und die Bodenpreise Einfluss zu nehmen. Durch einen umfangreichen Bestand an kommunalen Flächen können u. a. Bodenwertsteigerungen gedämpft werden.

Dafür braucht es neue Formen von gemeinwohlorientiertem Eigentum sowie eine stärkere Gemeinwohlbindung. Wir Grüne sehen in kommunalem Eigentum einen wichtigen Hebel für die Gestaltung einer solidarischen und sozialen Stadt. Voraussetzung dafür bieten vor allem kommunale Immobilien, die ohne unmittelbaren Verwertungsdruck durch die Stadtverwaltung und den Stadtrat unter transparenter Beteiligung der Stadtgesellschaft gestaltet werden können.

Mit dem Verkauf von kommunalen Grundstücken werden jedoch demokratische Mitbestimmung und das Recht auf Teilhabe aus der Hand gegeben. Aus diesen Gründen lehnen wir den Verkauf des Sachsenbades ab.

Bürgerschaftliches Engagement muss ernst genommen werden um den gesellschaftlichen und sozialen Zusammenhalt zu stärken

Bis zu seiner Stilllegung war das Sachsenbad ein sehr beliebtes Bad und Stadtteilzentrum. Viele Dresdnerinnen und Dresdner kämpfen seit 25 Jahren für dieses historische Erbe und seine Wiedereröffnung als sozialen Treffpunkt. Das bürgerschaftliche Interesse ist seit der Schließung des Bades ungebrochen; das beweisen die vielen Aktivitäten der Bürgerinitiative und Tausende von Unterschriften für den Erhalt und damit gegen den Verkauf des Sachsenbades.

Die Bedeutung des Sachsenbades für das Gemeinwohl und die Stadtentwicklung

Es geht uns Grünen nicht nur um den Erhalt einer baulichen Hülle, es geht zugleich um die Bewahrung einer Idee. Das Sachsenbad ist ein herausragendes, gesetzlich geschütztes Dresdner Denkmal der Bauhausarchitektur. Das Gebäudeensemble aus dem Sachsenbad, der Wohnanlage, dem Park mit Spielplatz, dem Sportplatz und der Kleingartenanlage bildet ein bedeutendes Denkmal sozialer Kommunalpolitik und ein vorbildliches Beispiel einer gemeinwohlorientierten Stadtplanung.

Das Sachsenbad hat eine wichtige Bedeutung für die Entwicklung des Quartiers und die Umgebung im direkten Anschluss. Bliebe das Sachsenbad in städtischer Hand, wäre u. a. eine Aufwertung des gesamten Quartiers möglich.

Aus diesen Gründen ist uns Grünen der Verbleib des Sachsenbades in kommunaler Hand so wichtig.[1]

Grüne Stadtratsfraktion begrüßt Prüfaufträge für die STESAD

Die STESAD als städtische Sanierungsgesellschaft ist von Bürgermeister für Bauen, Stadtentwicklung, Verkehr und Liegenschaften Stephan Kühn beauftragt worden, bis zum März 2021 zwei Wirtschaftlichkeitskonzepte zur Sanierung des Sachsenbades vorzulegen. Die Vorschläge der STESAD werden also rechtzeitig vor dem Auslaufen der Option für einen Verkauf vorliegen. Der Stadtrat bekommt damit eine echte Wahlmöglichkeit. Geprüft werden soll die Nutzung als Gesundheitsbad und Nutzungen mit Büroräumen. Anders als bei früheren Prüfaufträgen geht es diesmal nicht um eine Wiedernutzbarmachung der öffentlichen Schwimmhalle. Vielmehr soll die STESAD allgemein die Bedarfe im Stadtteil ermitteln und daraus ein Konzept für die Sanierung und Nutzung ableiten.

Außerdem ist der STESAD auferlegt, ein Konzept vorzulegen, das sich selbst trägt. Die Kosten der Sanierung sollen durch die anschließende Vermietung refinanziert werden.  D. h. der Stadt sollen keine zusätzlichen Kosten entstehen.

Die Nutzungskonzeption der STESAD kann sich näher an den Bedarfen und Möglichkeiten der Menschen im Stadtteil orientieren, da im Unterschied zu einem privaten Investor nur eine Kostendeckung, aber keine Gewinnerzielung an erster Stelle steht. Dieser positive Effekt wird sich auf die Mietpreise auswirken.

Wenn also die Stadt das Sachsenbad in kommunalem Eigentum hält, erhält sich die Stadt mit dem Ensemble Sachsenbad ein für die Stadtplanung und Stadtentwicklung bedeutendes Grundstück und damit einen Gestaltungsspielraum für künftige soziale und gemeinwohlorientierte Projekte.

Im Ergebnis bewahrt die Kommune einen Vermögenswert in eigener Hand, der wegen der stetigen Bodenwertsteigerung in unserer prosperierenden Stadt sogar eine Wertsteigerung erfahren wird.

Es geht darum, das Denkmal Sachsenbad zu erhalten und es im ursprünglichen Sinne weiter gemeinwohlorientiert zu nutzen – und dabei finanzpolitisch verantwortungsbewusst zu handeln.

Der dritte Prüfauftrag betrifft die Option, das Sachsenbad als Gesundheitsbad zu sanieren und um einen modernen Schwimmbad-Neubau zu ergänzen. So wären Synergieeffekte für den Sport zu erzielen, nicht zuletzt im Zusammenspiel mit dem angrenzenden Sportplatz.

Hierbei kann natürlich nicht von einem sich refinanzierenden Bau ausgegangen werden. Dieser Prüfauftrag trägt vielmehr dem großen Engagement von Bürgerinnen und Bürger für den Erhalt des Sachsenbades Rechnung. Auch die Einwohnerversammlung im Oktober 2020 hat ja erneut deutlich gemacht, dass der Verkauf des Gebäudes auf großen Widerwillen in der Bevölkerung stößt. Dieser Widerwille wird darüber hinaus von einer breiten Mehrheit im Stadtbezirksbeirat Pieschen geteilt, wie sich auf der Sitzung im November 2020 zeigte.

 

Die Grüne Stadtratsfraktion fordert einen verantwortungsvollen Umgang mit städtischem Eigentum:  Verkauf bedeutet an dieser Stelle ein unwirtschaftlicher Umgang mit kommunalem Vermögen.

Der Vorschlag der CDU, den Verkaufserlös in Höhe von 1 Mio. Euro für den Stadtteil Pieschen zu sichern, ist nachvollziehbar.  Finanzpolitischen sehen wir  Grüne diesen Vorschlag trotzdem kritisch:

  1. Der Erlös steht frühestens in 5 Jahren zur Verfügung. Und nur dann, wenn der Investor sein Konzept umsetzen konnte. Aus dem Erlös muss eine Rücklage gebildet werden, um ggf. dem Investor bei Nichtgelingen seines Projektes die Kosten für die Dachsanierung zurückerstatten zu können.)
  2. Der Verkauf des Sachsenbads mit seinen großen Standortvorteilen zu einem Preis von 1 Mio. Euro birgt das Risiko, dass die Stadt Dresden zu diesem Preis kein vergleichbares Ersatzgrundstück mit annähernd gleichen Standortvorteilen erwerben kann. Es ist offensichtlich, dass die Stadt viel mehr für den Erwerb eines neuen Grundstücks für ein Schwimmbad wird bezahlen müssen, als sie jetzt aus dem Verkauf des Grundstücks mit dem ehemaligen Sachsenbad einnehmen würde.
  3. Zusätzliche Kosten entstehen bei einem Neukauf durch die Erschließungskosten für das Grundstück. Das Sachsenbad dagegen ist schon vollständig erschlossen. Es liegt mitten in einem Wohnquartier, es ist bestens durch den ÖPNV angebunden und es liegt direkt an der Fernwärmetrasse.
  4. Grundsätzlich ist es natürlich möglich, Grundstücke, die der Stadt wenig Nutzen bringen zu verkaufen. Nur hat das Sachsenbad durch seine zentrale Lage im Stadtteil, durch die hohe Identifikation der Menschen mit dem Gebäude, durch seine Geschichte und seiner guten Anbindung durch den ÖPNV eine wichtige Bedeutung für die Stadtentwicklung.

Das Sachsenbad hat eine „Scharnierfunktion“ in der Entwicklung des Quartiers.[2] Der anliegende Fernwärmeleitung bietet die Chance von klimagerechten Investitionen.[3]

 

Ein Verkauf, wie ihn die CDU und auch die FDP derzeit noch befürworten, würde zugleich dazu führen, dass die vielen dagegen gerichteten Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern unberücksichtigt bleiben.

[1]Absatz ergänzt vom 1. März 2021
[2] Ergänzung vom 1. März 2021
[3] Ergänzung vom 1. März 2021