Der Antrag ist entstanden in einem Spannungsfeld zwischen den berechtigten Ansprüchen des Denkmalschutzes, vor allem an den Sandsteinbauwerken der Altstadt und den Bedürfnissen zur künstlerischen Gestaltung des öffentlichen Raumes. Und der Antrag muss im Zusammenhang gesehen werden, mit der gerade neu vorliegenden Konzeption zur Unterstützung und Förderung von UrbanArt in Dresden, das aus einem Grünen Antrag aus dem Jahr 2014 entstanden ist und den ebenfalls bereits von der Stadtverwaltung geplanten, und zuletzt im Kriminalpräventiven Rat thematisierten Präventions- und Repressionsmöglichkeiten.
Schriftzüge, Codenamen, kleine Appelle, manchmal auch bildliche Motive. Das alles ist Graffiti oder besser, Urban Art, Kunst im öffentlichen Raum. Rotterdam, Helsinki, Lodz, Ghent, Lissabon. Es gibt zahlreiche Beispiele von europäischen Städten, die offensiv Flächen für die Kunstform Graffiti zur Verfügung gestellt haben und in denen dies auch als eine touristische und künstlerische Attraktion gilt.
Diese Städte haben sich der Kunstform breit geöffnet und möglichst viele Flächen für die Gestaltung durch Graffiti zur Verfügung gestellt. Und es damit ohne Repressionen und in Abwendung von der Kriminalisierung dieser Kunstform geschafft, sie in den öffentlichen Raum zu integrieren.
Außerdem werfen die bunten Schriftzüge spannende Fragen auf: Was steht da eigentlich genau? Welche Formensprache wählen Graffitis? Was bedeuten die Namen und Wörter? Was sagen sie über eine Stadt, ein Viertel aus? Fragen, die inzwischen sogar wissenschaftlich beantwortet werden, z.B. In einem großen Projekt der Uni Paderborn. Und Graffiti und andere Urban Art hat auch den Weg in Museen und Ausstellungen gefunden.
Im November 2014 gab es auf Antrag der Grünen mit breiter Mehrheit einen Stadtratsbeschluss zur Schaffung legaler Flächen für die Gestaltung als Kunstprojekt, für Präventionsprojekte und von Flächen für freie, legale Nutzung, als sogenannte Legal Plains.
Im Abschlussbericht zu diesem Antrag, der seit kurzem vorliegt, ist auch das das Konzept zur Entwicklung von Urban Art enthalten. Die aktuelle Situation zu Urban Art sowie die Vorgeschichte der Entwicklung dieser Kunstform sind darin ausführlich dargestellt, für Interessierte Menschen empfehle ich die Lektüre dieses über 20seitigen Papiers. Konstatiert wird auch, dass Dresden im bundesdeutschen Vergleich als eine der Großstädte gilt, die über eine sehr kreative, vitale UrbanArt-Szene verfügt. Gleichzeitig wird auch festgestellt, dass das illegale Sprühen nicht eskaliert ist. Als einer der Gründe dafür gilt die langjährige Zusammenarbeit von Szeneakteuren mit der Landeshauptstadt, die sich nun auch in diesem Konzept niederschlägt. Für die Umsetzung dieses Konzeptes werden Kosten in Höhe von ca. 100 TEUR kalkuliert. Dies dürfte damit um einiges günstiger sein, als eine ständige Überwachung und Reinigung von umfangreichen Flächen.
Der jetzt vorliegenden Ersetzungsantrag greift eine Methode auf, die bereits andere Städte getestet haben. Rotterdam zum Beispiel hat sich zum Ziel gesetzt, strafrechtlich relevante Graffiti innerhalb von 24 Stunden zu entfernen.
Laut der Antwort auf eine Einwohneranfrage aus dem letzten Jahr gibt es innerhalb der LHD bezogen auf städtische Liegenschaften unterschiedliche Prozesse, um Graffiti zu entfernen. Der vorliegende Antrag hat nun zum Ziel, dass erstens zunächst bereits bestehende Schmierereien an der Albertbrücke und der Waldschlösschenbrücke sowie dem Umfeld entfernt, und zweitens künftig illegale Schmierereien innerhalb des 26er Ringes innerhalb von 48 Stunden beseitigt werden. Der Personalaufwand für diese Maßnahme kann im Moment nicht sicher beziffert werden. Die schnelle Entfernung von Schmierereien kann verhindern, dass sie immer wieder auftauchen. In begrenzten Gebieten und beispielsweise an Sandsteinwänden und Gebäuden kann das eine Möglichkeit sein. Wie das funktionieren kann und welchen Effekt das hat, werden wir beobachten. Wir werden nicht gegen diese Punkte stimmen, für den Kompromiss mit den freizugebenden Flächen an der Waldschlösschenbrücke.
Daneben enthält der Antrag unter Pkt. 3 aber auch einen konkreten Prüfauftrag zur Freigabe weiterer Flächen an den Füßen der Waldschlösschenbrücke, also von Flächen, die de facto derzeit bereits mit Graffiti versehen sind. Im Moment bestehen nur 6 sogenannte Legal Plains, Flächen zur freien Gestaltung in Dresden. In den vergangenen 6 Jahren gelang es nicht, dauerhaft weitere Flächen zu definieren. Insofern ist dies eine neue Möglichkeit weitere Legal Plains auszuweisen.
Wir begrüßen auch, dass der Wunsch nach Überwachung, wie er im Ursprungsantrag noch enthalten war, jetzt nicht mehr vorkommt. Nachhaltigkeit sollte weniger durch Überwachung sondern vielmehr durch Freigabe und Einbeziehung der Urban Art in das Stadtbild erreicht werden. In Einzelfällen auch durch Schutz von besonders empfindlichen Flächen.
Im letzten Punkt des Antrages soll nach Lösungen für den Schutz von historischen, privaten, sowie städtischen Gebäuden gesucht werden und zwar unter Einbeziehung des Kriminalpräventiven Rates und des Jugendhilfeausschusses.
Sehr erfreut habe ich zur Kenntnis genommen, das dies im Kriminalpräventiven Rat bereits im vergangen Jahr ausführlich diskutiert wurde und für das kommende Jahr angedacht ist, mit den Stadtbezirksämtern eine Modellregion zu identifizieren, in der verschiedene Herangehensweisen sowohl im präventiven als auch im repressiven Umgang mit Graffiti erprobt werden sollen.
Der vorliegende Antrag greift also einiges auf, was schon geplant bzw. umgesetzt ist. Den Vorstoß zur Freigabe von Flächen an den Füßen der Waldschlösschenbrücke begrüßen wir ausdrücklich und setzen uns außerdem dafür ein, die Maßnahmen, die ggf. aus diesem Antrag erwachsenden Maßnahmen unbedingt im Zusammenhang mit dem erarbeiteten Konzept zu Urban Art in Dresden zu betrachten. Und ich möchte einen Hinweis aus dem Kriminalpräventiven Rat hier ebenfalls aufgreifen, und zwar eine Erhebung in den Stadtteilen, ob die hohe Anzahl von illegalen Graffiti und anderen Ausdrucksformen auch als tatsächliches Problem wahrgenommen wird.