Das ist die zweite Stadtratssitzung während der Corona-Pandemie. Es ist gut, dass wir heute hier zusammen kommen und die wichtigsten Entscheidungen als demokratisch gewählter Stadtrat treffen.
Dazu gehören natürlich auch Beschlüsse zu finanziellen Unterstützung derjenigen, die durch die Corona-Krise unverschuldet in Not geraten. In der letzten Sitzung haben wir ein Soforthilfe-Budget für Freiberufler und Freiberuflerinnen beschlossen. Und bereits da haben wir deutlich gemacht, dass auch die freien Träger ein klares Signal brauchen, in welcher Form sie durch die Stadt Dresden in dieser Ausnahmesituation weiter finanziert werden. Denn: Wir haben eine Vielzahl an Vereinen, die wichtige Angebote für Dresdner*innen machen und die aufgrund der Krise und zum Gesundheitsschutz nicht wie geplant stattfinden können. Mitarbeiter*innen müssen zum Teil in Kurzarbeit, geplante Einnahmen fallen aus. Das betrifft die Bereichen Soziales, Jugendhilfe, Kultur, Sport und weitere.
Die Vorlage, die heute zur Abstimmung steht, schafft nun mehr Klarheit! Es gilt der Grundsatz: angesichts der Corona-Krise werden seitens der Verwaltung Ermessensspielräume genutzt und Ausnahmeregelungen möglich. Das Ziel lautet: Existenznöte Ärger sollen abgewendet werden und Angebote, die nicht möglich sind, wo es geht umgestaltet werden. Dazu gibt es ganz konkrete Hinweise in Anlage 1.
Der Beschlussvorschlag wurde durch die Verwaltung erst am Montag – also sehr kurzfristig – eingereicht. Dadurch ist ein geregeltes Beratungsverfahren in den Ausschüssen nicht möglich.
In dieser Zeit muss vieles zügiger als sonst entschieden werden – so auch im politischen Raum. Deswegen haben wir in den letzten drei Tagen nach dem bestmöglichen Verfahren gesucht, um zügig einen Beschluss herbeizuführen, der auch rechtskonform ist.
Ich danke allen daran beteiligten Fraktionen und auch dem Oberbürgermeister ausdrücklich, dass wir heute einen guten Weg beschreiten, indem wir heute einen Beschluss über die Vorlage treffen und alle Fragen die Jugendhilfe-Förderung betreffend extra, geordnet beraten und damit die besondere rechtliche Stellung des Jugendhilfeausschusses ernst nehmen und dieses Gremium nicht übergehen.
Mit dem GRR-Änderungsantrag wollen wir jedoch eine wesentliche Ungleichbehandlung im Bereich der Kurzarbeit verhindern. Die Verwaltung wird damit ermächtigt auch den freien Trägern das Kurzarbeitergeld des Bundes auf 90 Prozent aufzustocken.
Hintergrund: Die Sozialarbeit leidet in allen Bereichen seit geraumer Zeit unter einem eklatanten Fachkräftemangel, den es durch prekäre Beschäftigungssituationen in der aktuellen Krisensituation nicht zu verschärfen gilt. Durch eine angepasste Zuwendung werden die Träger in die Lage versetzt, das gesetzliche Kurzarbeitergeld aufzustocken und somit zur Bindung von Fachkräften in der Landeshauptstadt Dresden beizutragen. Die Bundesagentur für Arbeit begrüßt die Aufstockung von Kurzarbeitergeld ausdrücklich, da damit ggf. notwendige zusätzliche Sozialleistungsbezüge durch die Einkommensverluste infolge der Kurzarbeit vermieden werden. Gleichzeitig reduziert sich der finanzielle Aufwand für die Landeshauptstadt Dresden im
Bereich der Zuwendungen für Personalkosten deutlich um rund zwei Drittel.