Sehr geehrter Oberbürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen,
seit zwei Jahren unterstützt die Stadt Dresden Hebammen und Eltern bei der bestmöglichen Betreuungrund um die Geburt mit einer so genannten Geburtshilfeprämie. Das ist bis jetzt einmalig in Sachsen. Doch zahlreiche Kommunen und Landkreise in Deutschland haben ähnliche Förderprogramme aufgelegt, mit denen Geburten zuhause und im Geburtshaus finanziell bezuschusst werden. Das Besondere in Dresden ist, dass auch die Wochenbettbetreuung mit einem einmaligen Beitrag von 30 Euro zusätzlich unterstützt wird. Von diesem Anreiz für Hebammen profitieren viele Eltern, denn es ist mittlerweile nicht mehr selbstverständlich eine Hebamme zu finden, die nach der Geburt die Nachsorge zuhause übernehmen kann.
Das ist dringend notwendig, denn Hebammen haben nicht nur einen besonders verantwortungsvollen Beruf, sie verdienen sehr wenig an Geburten im Geburtshaus oder Hausgeburten. Die steigenden Beiträge der Haftpflichtversicherung für Hebammen bedrohen bei vielen die Existenz und das trotz Rufbereitschaft, Nachtschichten und langen Arbeitstagen, denn eine Geburt ist nicht planbar. Hier setzt die kommunale Förderung an. Sie unterstützt Hebammen kurzfristig und unbürokratische mit Zuschüssen zur generellen Vergütung. Das bleibt notwendig bis Bundespolitik, Hebammenverbände und Krankenkassen eine wirkliche Lösung gefunden haben, die das Berufsrisiko nicht allein auf die Schultern der Hebammen legt. So wie in anderen medizinischen Berufen sollten Haftungsrisiken auch im Bereich der Geburtshilfe solidarisch getragen werden.
Die Geburtshilfeprämie hat sich bewährt. Das zeigt die große Ressonanz. 2019 haben insgesamt 90 Hebammen 2.213 Anträge positiv beschieden bekommen. Allein im ersten Halbjahr 2020 (Stichtag 26.06.2020) haben 99 selbständige Dresdner Hebammen über 700 Anträge gestellt. Und wie bereits erwähnt beantragen die meisten Hebammen den Zuschuss für die Wochenbettbetreuung (Wochenbettbetreuung: 660, Geburtshaus/Praxis: 47, Hausgeburt/Beleggeburt: 86).
Da ist es nur folgerichtig heute der neuen Förderrichtlinie zur Geburtshilfe zuzustimmen. Es freut mich, dass es dafür eine breite Zustimmung im federführenden Gesundheitsausschuss gab. Die Vorteile der Förderrichtlinie liegen auf der Hand: Sie machen das Antragsverfahren noch unbürokratischer – für das Gesundheitsamt UND die
Hebammen. Die Förderung wird außerdem durch eine FRL auf sichere Füße gestellt, denn es gibt einen klaren Rahmen – fernab des Stadtratsbeschlusses von 2018, mit dem die Geburtshilfeprämie „ins Leben gerufen“ wurde.
Absurd ist es allerdings, dass die Verwaltung uns eine Förderrichtlinie zur Abstimmung vorlegt OHNE das dafür notwendige Geld im Haushaltsentwurf für die nächsten zwei Jahre eingeplant zu haben. Die Förderung steht aktuell also auf der Kippe und es ist an uns als Stadtrat, die notwendigen 400.000 Euro im Dezember per Haushaltsbeschluss aufzunehmen. Nun meinte Oberbürgermeister Hilbert, in der Einbringung des Haushaltes im September, es sei nun an uns Stadträt*innen seinen Entwurf zu diskutieren und wo nötig zu ergänzen. Doch am Beispiel der Geburtshilfeprämie zeigt sich seine Logik der Haushaltpolitik. Für Lieblingsprojekte wie den Fernsehturm sind trotz der Corona-Pandemie Millionenbeträge eingeplant, aber dieser vergleichsweise winzige Beitrag zur Unterstützung von Familien in Höhe von 200.000 Euro jährlich wurde nicht aufgenommen, obwohl das Gesundheitsamt eine weitere Förderung dringend empfiehlt. Wenn vergleichsweise geringe Summen, wie die zur Sicherstellung der Geburtshilfeprämie nicht im Haushaltsentwurf enthalten sind, dann mangelt es nicht am Geld, sondern am Willen des Oberbürgermeisters, dieses Erfolgsprojekt fortzusetzen.
Hebammen und Eltern haben sich über die Presse zu Wort gemeldet und uns aufgefordert, die fehlende Summe wieder in den Haushalt aufzunehmen. Ich hoffe das gelingt uns demokratischen Kräften gemeinsam in der kommenden Sitzung. Die GRÜNE Fraktion wird der Vorlage der Verwaltung heute zustimmen und sich natürlich bei den Haushaltsverhandlungen weiterhin dafür einsetzen, dass die Geburtshilfeprämie erhalten bleibt.