Rede zur Wahrung der Öffentlichkeit von Straßen

Wahrung der Öffentlichkeit von Straßen, Wegen und Plätzen A0226/21 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, 

wenn ein Weg nicht ins Straßenbestandsverzeichnis eingetragen wird, verliert er seinen öffentlichen Status. Die Frist dazu läuft bis Ende 2022. 

Wir wollen in Dresden Wege für Fußgänger und Radfahrer dauerhaft öffentlich erhalten! Fußgänger brauchen die Wege! Zum Wandern, auf dem Weg zur Schule, in die Kita, zur Kirche oder zum Einkaufen. Ebenso Radfahrer. 

So ist das derzeit geregelt: Wege, die 1993 öffentlich von Jedem genutzt werden konnten, sind öffentliche Wege. Das wird durch die öffentliche Widmung, also den Eintrag ins Bestandsverzeichnis der Straßen auf Dauer bestätigt. Wir wollen deshalb, dass alle ins bundesdeutsche Recht übergeleiteten Wege ins Bestandsverzeichnis eingetragen werden. 

Vor der Wende wurden Wege oft nicht ins Bestandsverzeichnis eingetragen. Nach der Wende wurde es versäumt, dies nachzuholen. Ob „privat“ oder „öffentlich“, das wurde bei Bedarf im Konfliktfall einzeln entschieden. 

Anlass für den mit der CDU gemeinsam erarbeiteten Antrag ist, dass im Sächsischen Landtag beschlossen wurde, dass Bürger bis Ende 2020 Wege melden konnten, die früher öffentlich genutzt wurden und geschützt werden sollten. Auch Dresden hat jetzt 2 Jahre Zeit die Wege zu prüfen und ins Bestandsverzeichnis aufzunehmen. 

Alle Wege, die nach 2022 noch nicht ins Bestandsverzeichnis aufgenommen sind, sind dann Privatwege. 

Wir Grünen wollen, dass die Wege öffentlich erhalten und auch gepflegt werden. 

Deshalb fordern wir in dem gemeinsamen Antrag: 

  • dass die Verwaltung auflistet, welche früher öffentlichen und jetzt offenbar als privat geltenden Wege ihr gemeldet wurden, und zwar alle und dass sie entsprechende Vorschläge unterbreitet, welche Wege ins Bestandsverzeichnis übernommen und damit öffentlich gewidmet werden sollen. 
  • dass die Stadtbezirke und die Ortschaftsräte einbezogen werden, indem in diesen Gremien die Vorschläge gebietsscharf vorgestellt und beraten werden 
  • dass die Stadt die Kosten, die für den Unterhalte erwartet werden, darstellt und finanzielle Unterstützung beim Land anfragt 
  • dem Stadtrat bis 1.September 2022 einen Beschlussvorschlag vorlegt, welche Wege sie umzuwidmen gedenkt 

Lassen Sie uns hier einen ersten Schritt gehen und die öffentlich genutzten Wege in Dresden schützen und erhalten! 

Wie soeben erwähnt: für alle Einwohnerinnen und Einwohner, für Freizeit und Arbeit für den Weg zur Schule, zur Kita, zum Einkaufen, zum Spielplatz oder zur Haltestelle! 

Ich hoffe auf Ihre Zustimmung! 

Vielen Dank!