Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
was Sie jetzt vor sich sehen, ist das Dresdner Zentrum einmal anders betrachtet. Es zeigt die Dächer unserer City und ihr Potenzial für die Gewinnung von Solarenergie. Rot sind Flächen, die bestens geeignet (> 900 kWh/m2/a), orange solche, die gut und gelb solche, die mit 600-800 kWh/m2/a immer noch einwandfrei geeignet sind für PV-Anlagen.
Was Sie hier sehen, beruht auf der sehr akribischen Untersuchung des Instituts für ökologische Raumentwicklung Dresden, die in diesem Frühjahr vorgelegt wurde. Danach könnte Dresden mit Solarenergie bei konservativer Rechnung 28 % seines Strombedarfs decken.
Viele der in Betracht kommenden Gebäude sind als Schulen, Kitas, Krankenhäuser oder Verwaltungsgebäude in städtischem Eigentum mit großen Dach- und Fassadenflächen und damit hervorragend geeignet. 2017 haben wir im Stadtrat beschlossen, jährlich 10 dieser Dächer für die Errichtung von PV-Anlagen auszuweisen, entweder in Eigennutzung der Stadt oder in Pacht. Zur vollen Realisierung dieses Beschlusses ist es leider erst seit 2021 gekommen.
Unser Antrag soll nun deutlich mehr Dynamik herstellen, denn die Nutzung des PV-Potentials ist zur Energiewende und für unser Ziel der Klimaneutralität Dresdens möglichst bis 2035 essenziell. Statt 10 sollen jetzt mindestens 30 Dächer pro Jahr mit einer Mindestleistung von 2000 kW Peak mit PV-Anlagen versehen werden. Die Zahl ist nicht willkürlich gegriffen, sondern resultiert aus den realisierten Leistungen 2021 und 2022 mit einem geringen Zuschlag. Wir wollen mit diesem Antrag jetzt auch der von Ihnen Herr Hilbert in ihrem Wahlkampf 2022 groß angekündigten PV-Offensive endlich in die Realisierung helfen.
Dazu müssen jetzt aber auch Bestandsbauten berücksichtigt werden. Wo das möglich ist, weiß die Stadtverwaltung, denn das wurde in Erfüllung des Stadtratsbeschlusses 2017 bereits erhoben.
Zu den Bestandsgebäuden gehören auch solche unter Denkmalschutz. Denkmalschutz und Photovoltaik schließen sich nicht aus. Das bekräftigt auch eine veränderte Bundesgesetzgebung, die die Errichtung von Anlagen erneuerbarer Energien als prioritäre staatliche Aufgabe definiert. Es gibt inzwischen viele technische Lösungen, Photovoltaik an Gebäuden kaum sichtbar werden zu lassen und dem Denkmalschutz damit gerecht zu werden.
Es wäre gut, wenn wir das auch in Dresden machen und am besten mit dem großen Potential des Kulturpalastes anfangen. Dazu gibt es bereits sehr konkrete und gute Pläne. Da der Punkt zum Denkmalschutz im federführenden Ausschuss keine Mehrheit bekommen hat, stellen wir den Punkt 2 mit unserem Ergänzungsantrag hier heute noch einmal zur Abstimmung. Wir können aber auch dem Ergänzungsantrag der Linken zustimmen, da dort eigentlich nur Selbstverständlichkeiten drinstehen. Die Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage ist bei der Auswahl solcher Dachflächen, die im Solarkataster als sehr gut oder gut geeignet gekennzeichnet sind, praktisch garantiert. Für die Vereinbarkeit mit dem Denkmalschutz wird die zu erwartende Richtlinie des Landes ohnehin sorgen.
Zum Ergänzungsantrag der FDP lässt sich sagen, dass er sich zunächst gut anhört. Auch wir wollen, dass Bürgerenergiegenossenschaften und andere interessierte Dritte PV-Anlagen der Stadt pachten können. Dazu müssen aber auch die Musterpachtverträge der Stadt nutzerfreundlicher werden, wie es mit dem Punkt 3 der Beschlussempfehlung erreicht werden soll. Andererseits ist es wichtig, dass wir jetzt rasch vorankommen, und dafür ist die Inhouse-Vergabe via EVD an die SachsenEnergie der beste Weg. Die FDP-Fraktion hat nun ihre Bereitschaft erklärt, bezüglich der öffentlichen Ausschreibung auf eine Quote von 25 % zurückzugehen. Das ist ein guter Kompromiss, dem wir gerne zustimmen können.
Es gilt das gesprochene Wort – Stadtrat, 07. September 2023