Akteneinsicht bestätigt Zulässigkeit des Bürgerbegehrens

Rechtsamt hat schon seit Anfang Juli für die bürgerfreundliche Auslegung und damit auf Zulässigkeit plädiert

08.12.2025

Nachdem der finanzpolitische Sprecher und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Bündnisgrünen Fraktion, Torsten Hans, die Akteneinsicht zu den Unterlagen zum DVB-Bürgerbegehren wahrgenommen hat, stellt er fest:

„Die Einsichtnahme hat unsere Einschätzung zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens untermauert. Der ganz besonders ins Feld geführte formaljuristische Ablehnungsgrund der anderen Seite, dass die Investitionen der nächsten drei Jahre dem Bürgerbegehren zuzurechnen sind, ist und bleibt unzutreffend. Eine Ablehnung des Bürgerbegehrens auf dieser Grundlage, bedeutet im Umkehrschluss, dass man diese Investitionen für nicht realistisch hält.

Der Unterschied zwischen dem Erhalt des aktuellen Niveaus des Nahverkehrs und der Rückkehr zum Niveau von 2024 beträgt in etwa vier Busse und eine Straßenbahn. Alle anderen vom OB angeführten Investitionen braucht man auch, um das Netz auf dem aktuellen Stand zu halten.

Bisher hat (fast) niemand, weder Oberbürgermeister noch Ratsmitglieder, erklärt, dass er oder sie die DVB massiv zusammenstreichen will. Das wäre aber Voraussetzung, damit diese bisher nicht ausfinanzierten Investitionen auch nicht mehr notwendig wären.“

Hans schlussfolgert: „Alle, die auf dieser rechtlichen Basis das Bürgerbegehren für unzulässig erklären wollen, schließen also massive Einschnitte bei den DVB in der nahen Zukunft nicht aus. Sollten die Bekundungen zum Erhalt eines leistungsfähigen ÖPNV nicht nur hohle Phrasen sein, dann muss ein Bürgerentscheid möglich gemacht werden. Bei diesem kann dann inhaltlich weiter die Diskussion zur Zukunft des ÖPNV in Dresden geführt werden.“

Zum Streit über eine politische Einflussnahme auf die Stellungnahme des Rechtsamtes stellt Hans fest: ”Aus den Unterlagen geht ganz klar hervor, dass das Rechtsamt schon seit Anfang Juli letztendlich für die bürgerfreundliche Auslegung und damit auf Zulässigkeit plädiert hat. Dies ist entsprechenden Entwürfen für die notwendige Stadtratsvorlage zu entnehmen. Entsprechend wurde auch zu einer Dienstberatung beim OB Anfang August informiert. Die behauptete Vorgabe zu einer Änderung durch Bürgermeisterin Jähnigen hat es nicht gegeben.

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