Andrea Mühle, Sprecherin für Zivilgesellschaft und Demokratie sowie Sprecherin für Öffentliche Ordnung und Sicherheit, zu der Rolle der Versammlungsbehörde bei Pegida-Demonstrationen:
„Bereits in der Vergangenheit und nach den zwei letzten lautstarken Gegenprotesten versucht Pegida durch Anzeigen oder deren Androhung die Störung ihrer Versammlung zu verhindern. Und die Versammlungsbehörde gibt diesen Beschwerden Raum. Auch wenn das Verwaltungsgericht schon einmal festgestellt hatte, dass eine Einschränkung der Verwendung von akustischen Kundgebungs- oder Hilfsmitteln nicht verhältnismäßig ist, ist eine solche Auflage nun erneut beabsichtigt. Dieses Handeln der Versammlungsbehörde können viele Akteure der Zivilgesellschaft nicht mehr nachvollziehen. Über die Verhältnismäßigkeit dieser Einschränkungen wird daher erneut das Verwaltungsgericht entscheiden.
Ebenso nicht nachzuvollziehen ist, warum nicht mit der gleichen Sorgfalt, mit der die Lautstärke des Gegenprotests gemessen wird, die Redebeiträge von Pegida beobachtet werden. Ich wünsche mir, dass bei strafrechtlich relevanten Inhalten in Reden oder auf Plakaten durch die Versammlungsbehörde gehandelt wird.
Versuche, das Handeln der Versammlungsbehörde einer Überprüfung durch den Stadtrat im Rahmen eines zeitweiligen Ausschusses zu unterziehen, wurde in der vergangenen Wahlperiode durch eine Mehrheit im Stadtrat abgelehnt. Wir regen an, diese Entscheidung mit Sicht auf die aktuellen Entwicklungen und Erfahrungen zu überdenken.“