Anpassung der Wahlwerbesatzung – politisches Ehrenamt absichern, gefahrloses und faires Plakatieren gewährleisten

Angriffe auf Politiker*innen und eine nie gekannte Zahl an satzungswidrig aufgehängten oder zerstörten Wahlplakaten haben den Kommunalwahlkampf geprägt

13.06.2024

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stehen auch im Wahlkampf für einen demokratischen Wettstreit konstruktiver Ideen. Die Regeln, die der Stadtrat für alle Parteien und Wahlvereinigungen erlässt, sollen in praktikabler Weise einen fairen Wahlkampf gewährleisten. Auf Antrag der BÜNDNISGRÜNEN Fraktion im Stadtrat soll die Wahlwerbesatzung kurzfristig im Vorfeld der anstehenden Landtagswahl so verändert werden, dass der Zeitraum für die Plakatierung im öffentlichen Raum nicht mehr 0:00 Uhr sondern 10:00 Uhr am Sonnabend sechs Wochen vor dem Wahltermin beginnt. Der Antrag steht heute im Stadtrat auf der Tagesordnung.

Agnes Scharnetzky, Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: „Wir stehen für die Unterstützung von ehrenamtlichen Demokrat*innen, die den Wahlkampf in den verschiedenen Parteien und Wahlvorschlägen maßgeblich bestreiten. Dass sie sich nicht sicher fühlen können, angefeindet und angegriffen werden und ihr Engagement auf Verachtung trifft ist verheerend und schadet der Demokratie in Dresden weiter. Dieser Verrohung der politischen Debatte treten wir entschieden entgegen. Startet das Plakatieren eindeutig erst bei Tag, erhöht das die Sicherheit für die Wahlhelfer*innen.“

Andrea Mühle, Sprecherin für allgemeine Verwaltung ergänzt: „Es entsteht der Eindruck, die Wahlwerbesatzung ist Makulatur. Diverse Wahlvorschläge hängen übergroß, verfrüht, an Masten mit Verkehrsschildern, in Kreuzungsbereichen und im unmittelbaren Umfeld von Behörden, Schulen und Kirchen. Die Verwaltung hat offenbar nicht die erforderlichen Kapazitäten, dem praktisch wie ordnungsrechtlich zu begegnen. Wahlkämpfe arten inzwischen zu reinen Materialschlachten aus. Wir setzen darum auf einen demokratischen Konsens und sind offen, die Wahlwerbesatzung auch mit dem Ziel der Reduzierung der Wahlplakate im öffentlichen Raum in der nächsten Legislatur noch einmal deutlich zu ändern, zum Beispiel nur noch ein Plakat je Partei und Standort zuzulassen. Es muss uns gelingen, den Wettstreit gerade kommunalpolitisch vor allem sachlich und inhaltlich zu führen.“