Antragsinitiative: Evaluation der Dresdner Schulbauleitlinien
Interfraktionelle Presseinformation
Der Stadtrat beschloss am 24.11.2016 Leitlinien für den Schulbau. Seitdem fanden an einigen Standorten, u.a. am Schulzentrum „Gehe“, dem Klotzscher Gymnasium oder der 84. Grundschule in Dresden-Hellerau zahlreiche (Um)Baumaßnahmen statt . Gerade bei der Planung für das Gymnasium LEO zeigte sich, wie sich die Pläne unter der intensiven Zusammenarbeit zwischen Schulgemeinschaft, Architekten und Schulverwaltungsamt zum Besseren entwickelten. Trotz dieser positiven Erfahrungen ist eine Evaluation der Planungsprozesse auch für künftige Baumaßnahmen erforderlich. Gerade die gegenwärtige Situation der Corona-Pandemie stellt besondere Anforderungen an Schulen hinsichtlich der Hygienemaßnahmen und der technischen Ausstattung.
Die Fraktionen der LINKEN, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben gestern einen gemeinsamen Antrag zur Evaluation der Schulbauleitlinien eingereicht. Mit diesem soll Oberbürgermeister Hilbert damit beauftragt werden, eine Evaluation der Planungs- und Bauprozesse bei neugebauten, erweiterten und ggf. sanierten Schulgebäuden durchzuführen, die seit Beschluss der Dresdner Schulbauleitlinien im November 2020 realisiert wurden. Darüber hinaus soll geprüft werden, ob anhand der bisherigen Erfahrungen die Schulbauleitlinie überarbeitet, ergänzt bzw. erweitert werden muss. Zum Beispiel hinsichtlich der Umsetzung von Maßnahmen des Infektionsschutzes, Anpassungen der technischen Ausstattung von Schulen oder einer möglichen Einrichtung von diskriminierungsfreier Unisex-Toiletten. Zudem soll auch geprüft werden, wo und aus welchem Grund bisher von der Dresdner Schulbauleitlinie abgewichen wurde.
Dazu äußert Stadträtin Anja Apel (DIE LINKE), Mitglied im Ausschuss für Bildung: „Wir bekamen nicht nur von Dresdnerinnen und Dresdnern eine positive Rückmeldung über diese Leitlinie, auch aus anderen Städten kamen dazu Nachfragen an uns. Aber dennoch werden die Leitlinien bereits jetzt, vier Jahre später, nicht allen zeitgemäßen Ansprüchen gerecht. Während ich damals noch im Stadtrat beantragte, dass in der Formulierung „Kein WLAN an den Schulen“ das Wort „KEIN“ gestrichen wird, stehen heute ganz andere Anforderungen im Bereich der Digitalisierung an. Wir haben seit 2016 sehr heiße Sommer erlebt. Damit verbunden sind teilweise hohe Raumtemperaturen. Wir sollten bauliche Möglichkeiten ausschöpfen, damit nicht immer wieder hitzebedingt Unterricht ausfällt. Wir brauchen Schulen, in denen die Lernbedingungen gut sind. Daran werden wir weiter arbeiten.“
Die bildungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Dana Frohwieser, ergänzt: „Bereits mit der Schulnetzplanung 2012/13 hatte der Stadtrat die Erarbeitung einer Schulbauleitlinie für Dresden beauftragt, die im Jahr 2016 endlich beschlossen werden konnte. Dies erfolgte durch eine mustergültige Einbeziehung von Expert*innen, Pädagog*innen, Schüler*innen und Interessierten. So entstand ein Leitwerk für das Bauen von Schulen in Dresden, welches die pädagogischen Anforderungen an Schulgebäude in den Mittelpunkt stellt. Dieses Dresdner Leitwerk für den Schulbau hat Strahlkraft weit über Dresden hinaus. Pädagogische Anforderungen wandeln sich aber mit der Zeit – das beweist aktuell der pandemiebedingte Quantensprung der Digitalisierung deutscher Schulen. Daran passt sich das Schulgesetz mit regelmäßigen Novellierungen an (z.B. Stichwort Schulassistenz oder Gemeinschaftsschule), daran muss sich auch die städtische Schulbauleitlinie anpassen.“
Dazu ergänzt die bildungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Agnes Scharnetzky: „Auch im nächsten Doppelhaushalt werden wir als Landeshauptstadt Dresden enorme Summen in den Bau und die Sanierung von Schulen investieren. Da wir den Anspruch haben, diese Schulbauten dann möglichst langfristig gut nutzen zu können, brauchen wir eine zielgerichtete Evaluation unserer Maßstäbe. Das ist natürlich auch eine Gelegenheit, zu prüfen, ob unsere Maßstäbe verändert werden müssen. Ich persönlich sehe beispielsweise im Bereich Lautstärke und Lärm in Aufenthaltsräumen akuten Handlungsbedarf.“