Erhaltungssatzung für Trachau

Bauausschuss beschließt unseren gemeinsamen Antrag mit der SPD

30.04.2020

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr hat gestern ohne Gegenstimme dem Antrag von Grüne und SPD auf Einführung einer Erhaltungssatzung für Trachau zugestimmt. Die Verwaltung kann damit den bisher genehmigungsfreien Abbruch des Gebäudes Wilder-Mann-Straße 44 zunächst für ein Jahr untersagen.

Damit wächst die Unterstützung für die Bemühungen, das Haus doch noch zu erhalten. Die Eigentümer wollen es abreißen, um Baufreiheit für einen größeren Neubau zu gewinnen. Den noch im Haus wohnenden Familien wurde bereits gekündigt. Dagegen hatte Stadtrat Thomas Löser eine Petition initiiert, die binnen kurzem knapp Zweitausend Unterstützer gewann. In einer Stellungnahme für den Petitionsausschuss bedauert das städtische Amt für Denkmalschutz den drohenden Verlust. Auch der Stadtbezirksbeirat Pieschen hat sich bereits mit großer Mehrheit gegen den Abriss ausgesprochen.

Auf Antrag von Kati Bischofberger, GRÜNEN-Stadträtin aus Pieschen wurde im Petitionsausschuss beschlossen, für die nächste Sitzung am 20. Mai den Eigentümer des Gebäudes, die Petenten, sowie Vertreter des Denkmalschutzes und des Stadtplanungsamtes zu einer öffentlichen Anhörung einzuladen. Gäste sind willkommen.

Kati Bischoffberger, Sprecherin für Petition, erklärt:

„Ich würde mich sehr freuen, wenn viele Dresdner*innen und Dresdner mit ihrer Anwesenheit zeigen, dass ihnen der Erhalt des Gebäudes am Herzen liegt. Es ist vor allem wichtig den Eigentümer davon zu überzeugen, das Gebäude zu erhalten und nicht einfach abzureißen. Diese wunderschönen alten Villen prägen das Gesicht unserer Stadt. Es ist in meinen Augen ein Frevel, derartiges Kulturgut sehenden Auges zu vernichten.“

Thomas Löser, Sprecher für Stadtentwicklung und Bau, ergänzt:

„Ich freue mich, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bau gestern ohne Gegenstimme die von Grüne und SPD beantragte Erhaltungssatzung für Trachau beschlossen hat. Damit kann die Stadtverwaltung den Abbruch des historischen Gebäudes Wilder-Mann-Straße 44 zunächst für ein Jahr verwehren. In dieser Zeit müssen mit den Eigentümern Gespräche über den Erhalt und die Sanierung des Gebäudes geführt werden. Es kann nicht angehen, dass lediglich auf Grund von erhöhten Gewinnabsichten bewohnte historische Bausubstanz in Dresden abgerissen wird. Leider haben die Eigentümer auf meinen offenen Brief von vor sechs Wochen bis heute nicht reagiert.“