Demokratie und Grundrechte müssen verteidigt werden

Verfassungstreue der Verwaltung sichern

26.04.2024

Mit einer Pressemitteilung vom 08.12.2023 teilte das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen mit, dass es sich bei dem Landesverband der Partei „Alternative für Deutschland“ um eine „gesichert rechtsextreme Gruppierung“ handelt, „die verfassungsfeindliche Ziele“ verfolgt. Das macht nochmal ganz deutlich, dass die Bestrebungen der AfD gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet sind. Hinzu kommen die Nachrichten der letzten Tage über Kontakte der AfD zu autoritären Regimen bis hin zu Spionagetätigkeiten.

Millionen Menschen haben in den letzten Monaten in Deutschland gegen das Erstarken rechtsextremistischer Positionen und für unsere Demokratie und Grundwerte demonstriert.

Andrea Mühle, Sprecherin für Demokratie der Grünen Fraktion stellt klar: „Diese Menschen dürfen wir in ihrem Anliegen nicht alleine lassen. Als Politiker*innen sind wir in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass die Demokratie wehrhaft bleibt. Ganz konkret heißt das für uns als Stadträt*innen, dass wir die Verwaltung fit machen gegen Verfassungsfeinde in ihren Reihen.

Die freiheitlich-demokratische Grundordnung gewährt auch ihren Gegner*innen und Feind*innen die gleichen Rechte. Davon zu trennen ist allerdings die Arbeit für den Staat oder Kommunen, in einer öffentlichen Verwaltung. Die Ablehnung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung durch das offensive Eintreten für eine gesichert rechtsextreme Partei und das Bekenntnis zum Grundgesetz als Grundlage der Arbeit für kommunale Behörden vertragen sich nicht. Das Vertrauen in die Verwaltung würde erschüttert, wenn Menschen fürchten müssen, dass dort Tätige nicht auf der Grundlage von unantastbarer Menschenwürde und dem Gleichheitsgrundsatz handeln und entscheiden würden.“

Deshalb hat die Grüne Fraktion einen Antrag eingereicht, der dafür sorgen soll, dass in der Verwaltung Strukturen und Expertise aufgebaut werden, um extremistische und verfassungsfeindliche Äußerungen und Aktivitäten zu erkennen und gegebenenfalls disziplinar- und dienstrechtliche Maßnahmen zu ergreifen. Es soll ein Leitfaden erarbeitet werden, der das Personalamt und die Fachämter bei Einstellungsgesprächen dahingehend unterstützt.

„Die Hürden für solche Maßnahmen sind zu Recht hoch, Meinungsfreiheit ist ein wichtiges Grundrecht. Der Antrag zielt zuvorderst auf Beamt*innen und Angestellte mit hoheitlichen Aufgaben, die für eine gesichert rechtsextreme, verfassungsfeindliche Partei oder anderer Organisation antreten, öffentlich werben oder Funktionen innerhalb der Partei einnehmen und damit ihre Verfassungstreue in Zweifel stellen. Gleichzeitig muss juristisch weiter beobachtet werden, wie die Mitgliedschaft in der AfD dienstrechtlich zu bewerten ist“, präzisiert Andrea Mühle.

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