Externes Gutachten bestätigt Zulässigkeit des DVB-Bürgerbegehrens
Rechtsgutachten widerspricht OB
Aufgrund der zweifelhaften Argumentation des Oberbürgermeisters zur Unzulässigkeit des DVB-Bürgerbegehrens hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein eigenes Gutachten bei der Verwaltungsrechtlerin Dr. Barbara Bushart in Auftrag gegeben. Dieses kommt eindeutig zu dem Ergebnis, dass das Bürgerbegehren zulässig ist.
Torsten Hans, finanzpolitischer Sprecher und stellv. Fraktionsvorsitzender der Fraktion stellt klar: „Das unabhängige Gutachten bestätigt eindeutig: Das Bürgerbegehren ist rechtlich zulässig. Wir brauchen an dieser Stelle eine saubere Trennung zwischen der juristischen Bewertung und der politischen Diskussion über den Nahverkehr. Für die Frage der Zulässigkeit zählt allein, ob die formalen Kriterien erfüllt sind – und genau das ist der Fall.
Die vom Oberbürgermeister angeführten Mehrkosten beruhen zum großen Teil auf sogenannten ‚Sowieso-Investitionen‘, die unabhängig vom Bürgerbegehren anfallen würden. Diese dürfen rechtlich nicht zugerechnet werden. Tatsächlich wäre zur Stabilisierung des Angebots aktuell nur ein sehr überschaubarer zusätzlicher Aufwand nötig. Auch der Finanzierungsvorschlag des Bürgerbegehrens erfüllt die Anforderungen der Gemeindeordnung und ist für den Stadtrat nicht bindend: Er kann jederzeit eine andere, bessere Lösung wählen.
Für uns steht fest: Bürgerbeteiligung verdient eine faire, sachliche Behandlung. Dass dieses Begehren die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, ist nun zweifelsfrei belegt.“
Der Kostendeckungsvorschlag des Bürgerbegehrens ist rechtlich zulässig, aber nicht bindend für den Stadtrat. Der Stadtrat ist frei, sich für eine andere Finanzierung zu entscheiden, sollten wirklich in der Zukunft nicht höhere Erlöse aus dem Deutschlandticket den ausführenden Verkehrsunternehmen zur Verfügung gestellt werden und nicht die mit dem Haushaltsbeschluss unterstellte ausreichende Verlustübernahme durch die höheren SachsenEnergie-Gewinne eintreten.
Die Fraktion setzt sich dafür ein, dass der Stadtrat das Bürgerbegehren für zulässig erklärt. Der Stadtrat hat dann die Möglichkeit, dem Bürgerbegehren inhaltlich zuzustimmen, was die Fraktion unterstützt. Findet das keine Mehrheit, muss innerhalb von 3 Monaten ein Bürgerentscheid durchgeführt werden.
Gutachten Zulässigkeit Bürgerbegehren Nahverkehr erhalten von Dr. Barbara Bushart