In der Sitzung des Ortschaftsrates Schönfeld-Weißig, am 4. Mai 2020 hat das Gremium dem gemeinsamen Antrag zur Erstellung eines Radaktionstatuts für den Hochlandkurier der Ortschaftsrät*innen Manuela Schott, Jens Mizera, Reinhard Vetters (GRÜNE), Martina Angermann (SPD) und Norbert Kunzmann (LINKE) mit knapper Mehrheit zugestimmt.
Darin wird die Ortsvorsteherin Daniela Walter gebeten, den Verwaltungsstellenleiter zu beauftragen, in Zusammenarbeit mit dem Redaktionsbeirat des Hochlandkuriers, ein Redaktionsstatut für den Hochlandkurier zu erarbeiten. Das Statut soll neben allgemeinen Grundsätzen bestimmen, welche Rechte und Pflichten bei der Erstellung des Hochlandkuriers zu beachten sind und nach welchen Maßgaben Beiträge veröffentlicht werden dürfen bzw. keine Veröffentlichung begehrt werden können. Bislang hat der Ortschaftsrat von Schönfeld-Weißig darauf verzichtet, ein transparentes Regelwerk des Ortschaftsrates zu verabschieden. Damit obliegt allein dem Redaktionsbeirat darüber zu entscheiden, welche eingereichten Beiträge im Veröffentlichungsblatt des Schönfelder Hochlandes erscheinen. Diese intransparente Vorgehensweise wird zunehmend von Bürger*innen der Ortschaft als willkürlich empfunden und kritisiert.
Die GRÜNEN Ortschaftsräte betrachten den Beschluss als Meilenstein in der Geschichte des Ortschaftsrates.
„Allzu oft wurde in den vergangenen Jahren der Hochlandkurier als Sprachrohr der Macht spöttisch als „Hochlandprawda“ bezeichnet. Meinungsvielfalt war nicht erwünscht. So mancher eingereichte Beitrag schaffte es nicht in den Hochlandkurier. Mit der willkürlichen Einschränkung der Meinungsfreiheit soll jetzt Schluss sein“, hofft Manuela Schott und freut sich auf eine rege Beteiligung der Hochländer*innen in ihrem Hochlandkurier.
Vor dem Hintergrund, dass sich der Ortschaftsrat als Herausgeber des Hochlandkuriers verantwortlich zeichnet und das Redaktionsblatt vollständig aus öffentlichen Mitteln finanziert wird, ist es an der Zeit, der Öffentlichkeit transparent darzustellen, auf welchen medienrechtlichen und weiteren gesetzlichen Grundlagen die Bevölkerung das Recht hat, über Gemeinde- und Ortschaftsangelegenheiten informiert zu werden und nach welchen rechtlichen Bestimmungen keine Veröffentlichungen im Hochlandkurier möglich sind.