Denkmalschutzrechtliche Auflagen zum Erhalt des Gebäudes Bischofsweg 16

Oberbürgermeister beantwortet Anfrage von Neustädter Stadtrat Johannes Lichdi

29.07.2020

Das leerstehende, sanierungsbedürftige Haus Bischofsweg 16 in der Dresdner Neustadt wurde am 12. Juli für einen Tag scheinbesetzt, um auf den desolaten Zustand des ungenutzten Gebäudes aufmerksam zu machen. Daraufhin reichte Stadtrat Johannes Lichdi eine Anfrage an den Oberbürgermeister ein.

Aus der heute erschienenen Antwort auf die Anfrage geht hervor, dass das denkmalgeschützte Haus von 1860 nicht abgerissen werden darf. Die Stadt befindet sich seit 2002 mit dem Privateigentümer in einem Rechtsstreit um eine Abrissgenehmigung für das Haus. Nach Auskunft der Stadt ist das Haus bisher baupolizeilich nicht gesperrt.
Dazu erklärt Johannes Lichdi: „Ich freue mich, dass sich die Stadt für den Erhalt des Denkmals einsetzt. Dennoch ist nicht zu übersehen, dass der Eigentümer das Haus verfallen lässt. Deshalb fordere ich von der Stadt, eine denkmalschutzrechtliche Auflage zur Sicherung der Bausubstanz gegenüber dem Eigentümer zu erlassen und auch durchzusetzen.“
„In Zeiten wachsender Wohnungsnot können wir uns nicht leisten, dass Wohnraum ungenutzt verkommt“, so Lichdi abschließend.

Das Original der Anfrage kann leider nicht veröffentlicht werden, weil es als vertraulich gekennzeichnet wurde.

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