Mögliche Änderung der Ausschussgrößen: Effizienz der Ausschussarbeit muss im Vordergrund stehen
Vergrößerung der Ausschüsse steht für uns nicht zur Debatte
In Erfüllung des Stadtratsbeschlusses vom 15.12.2022 zur Änderung der Hauptsatzung bezüglich der Ausschussgrößen, hat der Oberbürgermeister nun eine Vorlage eingebracht (V2014/22). Der Beschlussvorschlag sieht unter anderem vor, dass unter der aktuellen Fraktionskonstellation Ausschüsse mit 12 Sitzen die Mehrheitsverhältnisse im Rat am besten widerspiegeln (aktuell 16 Sitze).
Dazu Andrea Mühle, Sprecherin für Allgemeine Verwaltung der Bündnisgrünen Stadtratsfraktion:
„Im Mittelpunkt steht für uns die effiziente Arbeit der Ausschüsse. Wir haben den interfraktionellen Antrag am 15.12.2022 mit eingereicht, weil der Wegfall der Verpflichtung zur Wahl der kleinsten Ausschussgröße auch die Möglichkeit eröffnet, die Größe der Ausschüsse entsprechend ihrer Arbeitsintensität zu differenzieren.
So könnte die Größe zwar grundsätzlich auf 12 reduziert, einige Ausschüsse, zum Beispiel Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften und der Ausschuss für Soziales und Wohnen, mit 16 Sitzen weitergeführt werden. Das würde die Möglichkeit erhalten, den erheblichen Vorbereitungsaufwand weiterhin auf mehr Personen zu verteilen. Eine mögliche Vergrößerung der Ausschüsse, wie in den Reden zu diesem Tagesordnungspunkt auf der letzten Stadtratssitzung und teilweise in der Presse suggeriert, stand und steht dabei für uns nicht zur Debatte.
Beschließt der Stadtrat nun eine Änderung der Ausschussgrößen, sollten dabei die gegebenenfalls entstehenden Änderungen an den Zuschnitten der Geschäftsbereiche im Zuge der ausstehenden Beigeordnetenwahl und ihre Zuordnung zu den Ausschüssen unbedingt berücksichtigt werden.“
Zum Hintergrund: Die veränderten Fraktionsgrößen im Stadtrat sind zwar der Anlass für die Neuberechnung der Ausschussgrößen, die veränderte Gesamtgröße der Ausschüsse resultiert aber aus der Änderung des Zählverfahrens in der Sächsischen Gemeindeordnung von D‘Hondt auf Sainte-Laguë im Februar 2022, das nun bei einer Neuberechnung anzuwenden ist.