Paragraph 11 StVO – in Dresden unbekannt?!

Kreuzungen sind keine Parkplätze!

Fotograf: Albrecht Voß
12.03.2026

Bei besonderen Verkehrslagen in Dresden, egal ob täglicher Berufsverkehr oder Sperrungen für die Entschärfung einer Weltkriegsbombe, zeigt sich immer wieder, dass Autofahrerinnen und -fahrer häufig in Kreuzungen einfahren, obwohl absehbar ist, dass dadurch Behinderungen für andere Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer entstehen. Dabei ist die Straßenverkehrsordnung diesbezüglich sehr eindeutig. In Absatz 1 des Paragraphen 11 „Besondere Verkehrslagen“ heißt es: „Stockt der Verkehr, darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen nicht in die Kreuzung oder Einmündung eingefahren werden, wenn auf ihr gewartet werden müsste“.

Susanne Krause, Mitglied des Aufsichtsrat der Dresdner Verkehrsbetriebe für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, macht auf das Problem aufmerksam: „Gerade im Berufsverkehr ist häufig zu beobachten, dass die Kreuzungen so mit Autos zugestellt sind, dass Busse und Straßenbahnen keine Chance haben, ihren Fahrplan einzuhalten. Dabei ist das laut StVO verboten. In anderen Ländern gibt es spezielle Schraffuren, die den unaufmerksamen Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern verdeutlichen, wo man wirklich nicht stehen bleiben darf. In Deutschland ist man der Meinung, dass alle sich lebenslang an alles erinnern, was sie in der Fahrschule gelernt haben sollten. Das ist offenkundig nicht der Fall.“

Kritik an der Einsatzplanung der Polizei

„Die Dresdner Polizei hat das Problem nicht ausreichend auf dem Schirm. Seit über 20 Jahren lebe ich in dieser Stadt und habe noch nicht ein einziges Mal eine entsprechende Kontrolle erlebt,“ kritisiert Krause. Speziell zu Sperrungen wie am gestrigen Tag, bei denen kurzfristig große Verkehrseinschränkungen entstehen, ergänzt sie: „Rund um das Stadtzentrum war die Polizei gestern mit Kräften vor Ort, um die Kreuzungen zu sperren. Die Beamtinnen und Beamten saßen dann aber in ihren Fahrzeugen und haben sich das Chaos teilnahmslos angesehen. Wäre es nicht sinnvoller, die Kreuzungen von Hand zu regeln, wenn die Verkehrsströme völlig anders sind, als die vorprogrammierten Ampeln annehmen? Die ohnehin vorhandenen Kräfte könnten sowohl den ÖPNV-Vorrang gewährleisten als auch für alle anderen einen flüssigeren Verkehr herstellen.“

Wenn an einer Kreuzung wie beispielsweise dem Straßburger Platz üblicherweise viel Verkehr stadteinwärts auftritt, der dann stattdessen nach rechts und links geleitet werden muss, ist logisch, dass die eigentliche Ampelprogrammierung dieser Sondersituation nicht gerecht wird. Die Zeit, die dem in diesem Fall nicht vorhandenen Gegenverkehr zur Verfügung steht, könnte auf die Abbieger verteilt werden. Hier könnte mit der Handregelung eine bewährte und pragmatische Alternative angewendet werden. Dabei kann, z.B. mit Bereitstellung von Abdeckhauben für die Ampeln, sicher auch die Stadtverwaltung unterstützen.

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