Sanktionspraxis muss auf den Prüfstand
GRÜNE wollen zügige Umsetzung des Verfassungsgerichtsurteils erreichen!
Nachdem das Bundesverfassungsgericht heute die Sanktionspraxis gegenüber Empfängern von HartzIV-Leistungen teilweise für verfassungswidrig erklärt hat, wollen die GRÜNEN im Stadtrat die Sanktionspraxis des Jobcenters einer ausgiebigen Prüfung unterziehen. Michael Schmelich, Sozialpolitischer Sprecher der Fraktion und Mitglied im Beirat des Jobcenters, begrüsst das Urteil, wenn gleich es ihm nicht weit genug geht:
„Das ohnehin nicht existenzsichernde Minimum eines SGBII-Empfängers zu kürzen, ist eines Sozialstaates nicht würdig. Zumindest hat aber das BVerfG anerkannt, dass Kürzungen jenseits der 30% verfassungswidrig sind. Da von Sanktionen auch in einigen Fällen die Kosten der Unterkunft betroffen sind, gehört die Praxis der Jobcenter dringend auf den Prüfstand,“ so Schmelich.
„Auch in Dresden werden wir uns mit den Folgen des Urteils schnellstens auseinandersetzen müssen, zumal bekannt ist, dass viele Klagen gegen Sanktionen der Arbeitsverwaltung erfolgreich vor den Sozialgerichten geführt werden. Mit der durch Beschluss des Stadtrates eingeführten Ombudsstelle beim Jobcenter gibt es in Dresden ein gutes Instrument, um Härtefälle zu vermeiden. Dazu bedarf es aber dringend einer umfassenden Analyse der bisherigen Praxis und einer Auslegung des Bundesverfassungsgerichturteils im Interesse der Betroffenen.“
Fast 10.000 Sanktionen beim Jobcenter Dresden während des letzten Erhebungszeitraumes (Okt. 2017- September 2018) sprechen nach Ansicht von Schmelich für schnelle Lösungen.