Versammlungsfreiheit schützen

Hass entgegentreten

21.04.2020

Am 20.04.2020 veranstaltete das rassistische und islamfeindliche PEGIDA-Bündnis auf dem Neumarkt eine Versammlung. Es nutzte die Neuregelung der sächsischen Corona-Schutz-Verordnung, die seit Montag Ausnahmegenehmigungen für Versammlungen ermöglicht, soweit dies aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist.

Es ist beschämend, dass ausgerechnet am 20.04. und als erste Versammlung nach Gültigkeit der neuen Rechtsverordnung Pegida die Gelegenheit zur Demonstration bekam. Eine pauschale Untersagung würde aber dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zuwider laufen, für das wir uns stets einsetzen.

Andrea Mühle, Sprecherin für Demokratie und Zivilgesellschaft, erklärt:

„Es ist bezeichnend für die Leitung der Versammlungsbehörde, dass erst durch eine gerichtliche Entscheidung und die Intervention des Oberbürgermeisters, die genehmigte Teilnehmerzahl von 80 auf 15 Personen reduziert wurde. Der altbekannte Eindruck, dass die Versammlungsbehörde bei der Genehmigung von Veranstaltungen mit zweierlei Maß misst, hat sich gestern leider erneut bestätigt.

Mein Fazit des gestrigen Tages in Dresden ist: Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit auch während der Corona-Krise zu ermöglichen, bleibt eine große Aufgabe. Sie erfordert verantwortliches Handeln sowohl von Seiten der Versammlungsbehörde als auch auf Seiten der Anmelder*innen und Demonstrant*innen. Welche Auflagen dazu notwendig und angemessen sind, muss öffentlich und transparent diskutiert werden. Ich erwarte, dass der zuständige Ausschuss des Stadtrates darüber informiert wird, welche Auflagen grundsätzlich zum Schutz vor Infektionen geplant sind und was mit erhobenen personenbezogenen Daten passiert.

Wir mahnen außerdem wiederholt die Pflicht der Versammlungsbehörde an, sich inhaltlich mit Pegida auseinanderzusetzen und einzuschreiten, wenn es zu volksverhetzenden Reden auf den Versammlungen kommt. Eine solche Auseinandersetzung ist bisher nicht sichtbar geworden.

Von großer Bedeutung bleibt das Recht eines jeden Menschen, Pegida und dem Hass und Rassismus, den sie verbreiten, auf der Straße und überall sonst zu widersprechen.“

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