Grüne und SPD schlagen Erhaltungssatzung für Trachau vor

Interfraktionelle Pressemitteilung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD im Dresdner Stadtrat

09.03.2020

Thomas Löser, Sprecher für Bau und Stadtentwicklung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, erklärt:

„Immer wieder werden in Dresden aus Renditegründen erhaltenswerte, stadtbildprägende Wohnhäuser in Dresden abgerissen. In jüngster Zeit betraf dies das Haus Königsbrücker Straße 97 und die Leipziger Straße 33a. Nach dem Abriss der Altbauten werden neue Gebäude mit wesentlich mehr Wohnfläche und höheren Gewinnerwartungen errichtet, bei denen oft weniger Wert auf die Gestaltung gelegt wird. Da viele dieser Gebäude nicht unter Denkmalschutz stehen, hat die Stadt wenig Handhabe den Abriss zu verhindern.

Auf Grundlage des §172 BauGB können Gemeinden Erhaltungssatzungen zur „Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt“ beschließen. Dies haben wir in der Vergangenheit bspw. in Striesen getan und schlagen dies jetzt für Trachau vor, auch um das Haus auf der Wilder-Mann-Straße 44 zu erhalten. Durch die Satzung unterliegen Bauvorhaben einer besonderen Prüfung, ob ihre Ausführung mit der schützenswerten Eigenart des Stadtteils vereinbar ist. Die Prüfung hat auch dann zum Beispiel zu erfolgen, wenn das Bauvorhaben an sich nach der Sächsischen Bauordnung genehmigungsfrei oder anzuzeigen wäre. Wir wollen der Spekulation mit unserem baukulturellen Erbe einen Riegel vorschieben und werden die Stadt darüber hinaus auffordern, systematisch für alle schützenswerten Gebiete Erhaltungssatzungen aufzustellen.“

Stefan Engel, Sprecher für Stadtentwicklung und Bau der SPD-Fraktion und SPD-Stadtrat für Trachau, ergänzt:

„Das Wohngebiet am Wilden Mann in Trachau besitzt eine besondere städtebauliche Qualität. Die meisten Gebäude wurden rund um das Jahr 1900 errichtet. Trotz zweier Weltkriege und baulicher Vernachlässigung in der DDR-Zeit gibt es hier noch immer ein weitestgehend geschlossenes Quartier. Auch wenn einzelne Gebäude bereits unter Denkmalschutz stehen, fehlt es an einer Handhabe gegen Entwicklungen wie beim Haus Wilder-Mann-Straße 44. Der Abriss eines einzelnen Gebäudes verändert auch das komplette städtebauliche Umfeld. Die reine Profitmaximierung eines Eigentümers würdigt die Sanierungsleistungen aller anderen Eigentümer herab. Nach 1990 wurde hier viel Geld und Sachverstand investiert. Eine Erhaltungssatzung kann städtebauliche und architektonische Irrwege verhindern. Andere Bereiche des Stadtbezirkes Pieschen wie z.B. die Dorfkerne von Mickten, Kaditz und Trachau sind durch solche Satzungen bereits geschützt. Nach dem Beschluss einer solchen Satzung liegt es an der Stadtverwaltung, die Regelungen bekannt zu machen und durchzusetzen.“

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