Soziale Erhaltungssatzung im Stadtrat abgelehnt
Mehrheit blockiert wirksames Instrument gegen Mietsteigerungen und Verdrängung
Eine Mehrheit aus CDU, AfD, Team Zastrow und FDP hat am Freitag eine Soziale Erhaltungssatzung für Teile von Löbtau und Friedrichtstadt (V2910/24) abgelehnt.
Andrea Mühle, Sprecherin für Wohnen der Bündnisgrünen Fraktion, hält das für ein fatales Signal: „Die Soziale Erhaltungssatzung ist ein wirksames Mittel Mietsteigerungen einzudämmen und sozial durchmischte Quartiere zu erhalten – also genau das, was auch in Dresden häufig gefordert wird.
Mit einer Sozialen Erhaltungssatzung, auch Milieuschutzsatzung genannt, müssen bauliche Veränderungen genehmigt werden, die Stadt kann so Luxussanierungen eingrenzen. Kommunen, wie Leipzig oder München haben damit bereits gute Erfahrungen gemacht.
Die Ablehnung im Rat ist Politik nach dem Motto „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass“. Probleme bei der Zugänglichkeit von bezahlbarem Wohnraum werden beklagt, aber die Ursachen nicht angegangen. Wirksame Lösungen werden mit fadenscheinigen Argumenten blockiert.“
Mühle betont: „Verdrängung von einkommensschwachen Haushalten aus ihren bisherigen Wohngebieten führt zu sozialen Herausforderungen an anderen Orten der Stadt. Die Schwierigkeiten, die daraus erwachsen sehen wir leider jetzt schon in Dresden. Die Erhaltungssatzung für Löbtau und Friedrichstadt wäre ein Instrument gewesen, das im Entstehen einzudämmen.“
Die Auswahl des Geltungsgebiets in Löbtau und der Friedrichstadt in der Vorlage der Verwaltung beruht auf einem intensiven Auswahl- und Prüfungsprozess, bei der auch Haushalte befragt und die Bevölkerung einbezogen wurde. Dabei wurde nachgewiesen, dass dort Veränderungsprozesse stattfinden, die ohne Gegensteuerung zu stark steigenden Mieten und zu Verdrängung führen werden. Es wurde Verwaltungskompetenz gebunden und das Ergebnis der Arbeit nicht genutzt.
„Die Ablehnung war nicht nur unter sozialen Gesichtspunkten schlecht, sondern auch finanzpolitisch unklug,“ benennt Andrea Mühle noch einen weiteren Aspekt:
„Steigende Mieten sind auch eine Belastung für den Stadthaushalt. Gibt es nicht mehr ausreichend günstigen Wohnraum in der Stadt, muss die Stadt auch für die Unterbringung von Bürgergeldempfänger*innen und anderen Bedarfsgruppen mehr bezahlen und auch die Ausgaben für Wohngeld steigen. Erst vor kurzem mussten die Grenzen für die Kosten der Unterkunft, d.h. wie viel Miete eine Bedarfswohnung höchstens kosten darf, neu berechnet werden. Angesichts der angespannten Haushaltslage ist die Entscheidung ein Bärendienst.“