Dr. Wolfgang Deppe

Sprecher für Klima, Energie, Umwelt- und Naturschutz
Sprecher für Gesundheit

Dresden gemeinsam menschenfreundlich gestalten – das ist mein Motto für diese Wahl. Mehr Grün in unsere Innenstadtquartiere, Schutz und Raum für die Natur, klimaverträgliche Mobilität, Solarenergienutzung auf unseren Dächern, Wohnraum zu erschwinglichen Preisen – das sind meine wichtigsten Ziele. Bürgerinnen und Bürger sollen dabei mehr Mitsprache erhalten. Ich stehe im Stadtrat ein für eine sachorientierte Politik mit Anstand und menschlichem Respekt und stelle mich gegen die Schreihälse und Feinde unserer Demokratie. Vielfalt und Toleranz machen unsere Stadt lebenswert.

Ausschüsse
  • Ausschuss für Umwelt und Kommunalwirtschaft (Eigenbetrieb Friedhofs- und Bestattungswesen sowie Eigenbetrieb Stadtentwässerung)
  • Ausschuss für Gesundheit (Eigenbetrieb Städtisches Klinikum)
Aufsichtsräte
  • Aufsichtsrat der DREWAG- Stadtwerke Dresden GmbH
  • Aufsichtsrat der Zoo Dresden GmbH
  • Aufsichtsrat der BUGA Dresden 2033 gGmbH
  • Aufsichtsrat der SachsenEnergie AG
Beiräte
  • BUGA-Beirat 

• geboren 1956
• verheiratet

• Facharzt für Neurologie und Diplom-Biologe, seit 1997 Leiter einer Rehabilitationsklinik für Kinder und Jugendliche

• 2009-2015 Ortsbeirat in Loschwitz für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• seit 2015 Stadtrat in Dresden

Anfragen

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
im Stadtrat Dresden

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ·Postfach 1200 20 ·01001 Dresden Geschäftsstelle
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Fax: +49 (0351) 488-10 23
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Anfrage Nr.: AF1563/26
Datum: 06.08.2026


ANFRAGE
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen


Gegenstand:
Müllverbrennungsanlage in Dresden


Einleitung:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

mit seinem Beschluss zum Dekarbonisierungskonzept der SachsenEnergie AG im Jahr 2023 hat
der Stadtrat auch das Konzept des Unternehmens zum Bau einer Müllaufbereitungs- und -
verbrennungsanlage (RING 30) zur Kenntnis genommen. Seitdem hat es seitens des Unterneh-
mens gravierende Änderungen an diesem Konzept gegeben. So ist in der Planung, die in diesem
Jahr der Landesdirektion Sachsen zur emissionsrechtlichen Genehmigung vorgelegt wurde, kei-
nerlei vorbereitende Aufarbeitung des Mülls zur Rückgewinnung von Rohstoffen, Trocknung und
Verdichtung vorgesehen wie im ursprünglichen Konzept. Auch die Abscheidung von klimaschäd-
lichem Kohlendioxid durch die Methode des Carbon Capture ist nicht mehr Teil der aktuellen
Planung. Ferner geht die SachsenEnergie in ihrer zur Genehmigung vorgelegten Konzeption von
einem Müllvolumen deutlich über 200.000 Tonnen pro Jahr aus, während in der ursprünglichen
Planung und zuletzt auch noch bei der Debatte über das Abfallwirtschaftskonzept der Landes-
hauptstadt lediglich Mengen von 120.000 bis 140.000 Tonnen jährlich genannt wurden. Bekann-
termaßen reichen die in Dresden derzeit In Höhe von etwa 75.000 Tonnen vorhandenen und
zukünftig noch in geringerem Umfang zu erwartenden Mengen von Restmüll aus Haushalten zur
Auslastung der Anlage nicht aus. Vom Unternehmen wird diesbezüglich mit einer zusätzlich zur
Verfügung stehenden beträchtlichen Menge von Abfällen aus Gewerbe gerechnet.

Mit Datum vom 18. Juni 2026 liegt nun ein Schreiben des Staatsministeriums für Wirtschaft,
Arbeit, Energie und Klimaschutz Sachsen vor, dessen Kenntnis seitens der Stadtverwaltung ich
voraussetze, indem umfangreiche Bedenken gegenüber der Anlage vor allem aufgrund zu be-
fürchtender mangelnder Wirtschaftlichkeit genannt werden. So wird angeführt, dass mit der
gleichzeitig in konkreter Planung befindlichen Müllverbrennungsanlage in Chemnitz und der seit
vielen Jahren vorhandenen Anlage in Lauta eine Behandlungskapazität für Restabfall von
900.000 Tonnen pro Jahr geschaffen werden würde, die weit über das im Jahr 2032 für Sachsen
zu erwartende Müllvolumen von etwa 500.000 Tonnen hinausgeht, die einer Restabfallbehand-
lung bedürfen. Dabei sind neben Restmüll aus Haushalten bereits sperrige Abfälle, Abfälle aus
Gewerbe und Industrie und Abfälle aus Sortier- und Behandlungsanlagen berücksichtigt. Es be-
steht die konkrete Befürchtung des Ministeriums, dass es dadurch zu keiner wirtschaftlich ver-
tretbaren Auslastung der Anlagen kommen wird und die Ziele des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
im Sinne von zunehmender Vermeidung und Wiederverwertung von Abfällen konterkariert
werden.

Vor diesem Hintergrund habe ich folgende


Fragen:
1. Von welchen Kapazitätsplanungen für die geplante Müllverbrennungsanlage geht die Stadt-
verwaltung Dresden konkret aus?

2. Wie bewerten Sie das Schreiben des Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit,
Energie und Klimaschutz, und wie stellen Sie sich zu den dort konkretisierten gravierenden
Bedenken bezüglich der Wirtschaftlichkeit der Anlage?


3. Wurden die Angaben und Annahmen der SachsenEnergie AG zu den zukünftig zur Verfügung
stehenden Volumina an thermisch zu entsorgendem Restmüll und Gewerbemüll seitens der
Stadtverwaltung detailliert überprüft und dabei auch die Vorgaben des Kreislaufwirtschafts-
gesetzes zu einer zunehmenden Aufarbeitung und stofflichen Wiederverwertung auch von
Gewerbemüll mit diesbezüglich ansteigenden Quoten berücksichtigt?

4. Was unternehmen Sie als Vertreter des Haupteigentümers Landeshauptstadt Dresden ge-
genüber dem Vorstand der Sachsen Energie AG, um das Unternehmen und die Landes-
hauptstadt Dresden vor einem wirtschaftlichen Schaden durch mangelnde Auslastung der
geplanten Müllverbrennungsanlage zu bewahren?

5. Warum finden keine Gespräche mit der Staatsregierung und mit anderen Kommunen in
Sachsen statt, um den konkreten Bedarf für eine Müllverbrennung ab den 30er Jahren zu
ermitteln und auf dieser Grundlage zu einer gemeinsamen Planung von Kapazitäten und
Standorten der Müllverbrennung zu kommen? Werden Sie sich um solche Gespräche bemü-
hen und gegebenenfalls auf den Vorstand der Sachsen Energie AG einwirken, um ein Mora-
torium für die derzeitigen Planungen zu erreichen?

6. Was werden Sie dafür tun, um eine mögliche Abwälzung der Wirtschaftlichkeitsrisiken aus
dem Betrieb der geplanten Anlage bei mangelnder Auslastung auf die Abfallgebühren in
Dresden und damit auf alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt oder auf die Fernwärmenut-
zer:innen von vornherein zu verhindern?




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Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
im Stadtrat Dresden

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Anfrage Nr.: AF1519/26
Datum: 11.07.2026


ANFRAGE
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen


Gegenstand:
Hitzeschutz und Klimaanpassung in Dresden


Einleitung:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Die jüngste Hitzewelle hat in Deutschland nach Angaben des Robert-Koch-Instituts zu 5.100 To-
desfällen geführt. Umgerechnet bedeutet dies, dass in den letzten Wochen etwa 35 bis 40 Men-
schen in Dresden aufgrund der Hitze gestorben sind. Das ist eine alarmierende Zahl.
Städte sind verpflichtet, sowohl vorbeugend als auch akut alles ihnen Mögliche zum Schutz ihrer
Bürgerinnen und Bürger gegen die zunehmend schlimmen Folgen der Klimakrise und des Kli-
mawandels zu tun. Für den akuten Schutz muss sich die Stadt vorrangig um besonders gefährde-
te Personengruppen und Stadtviertel kümmern
.
Vorbeugend haben sich besonders Baumpflanzungen und andere Maßnahmen der Stadtbegrü-
nung zur Reduzierung von Hitzebelastungen bewährt. Dresden hat sich in diesem Sinne ein
Straßenbaumkonzept gegeben (zuletzt fortgeschrieben 2020), dessen Ziele jedoch bis heute
nicht erreicht wurden. Vielmehr sterben immer mehr Bäume durch Hitzefolgen ab.

Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie um die Beantwortung folgender Fragen:


Fragen:

1. Welche Erkenntnisse und Fallzahlen liegen der Stadtverwaltung zu hitzebedingten Not-
fällen und Todeszahlen im Rahmen der jüngsten Hitzewelle Ende Juni 2026 aus den
Dresdner Krankenhäusern vor?

2. Wie bewertet die Stadtverwaltung die Auswirkungen der Hitzewelle in Dresden insge-
samt, insbesondere auf Gesundheit, Mobilität, technische Infrastruktur, Stadtgrün so-
wie auch Handel und Wirtschaft?

3. Welche konkreten Schäden und Störungen an der Infrastruktur und dadurch bedingte
Kosten oder Zusatzaufwände sind der Stadtverwaltung, den Eigenbetrieben und stadt-
nahen Unternehmen infolge der Hitzewelle bisher bekannt? Zu welchem erhöhten Per-
sonalaufwand hat die Hitzewelle geführt?

4. Die Stadtverwaltung hat dem Stadtrat jüngst den Entwurf für einen Hitzeaktionsplan
vorgelegt. Welche darin enthaltenen Maßnahmen sind in der zurückliegenden Hitze-
welle ad hoc von der Stadtverwaltung umgesetzt worden?

5. Der Hitzeaktionsplan enthält zahlreiche sinnvolle Maßnahmen, macht jedoch keinerlei
Aussagen zu deren Finanzbedarf und haushalterischen Umsetzung. Wie gedenkt die
Stadtverwaltung den Maßnahmenkatalog tatsächlich umzusetzen und finanziell zu un-
tersetzen? Welche Mittel sind dazu im bevorstehenden Doppelhaushalt 2027/28 und
mittelfristig vorgesehen?

6. Welche Schutzräume will die Stadtverwaltung konkret im Falle einer zu erwartenden
nächsten Hitzewelle für besonders betroffene oder belastete Bevölkerungsgruppen zur
Verfügung stellen (bitte Darstellung nach Stadtbezirken)? Welche anderen Maß-nahmen
sind für die nächste Hitzewelle konkret geplant und befinden sich in Vorbereitung?

7. Welche Maßnahmen zum vorbeugenden Hitzeschutz befinden sich in der konkreten Pla-
nung oder Umsetzung?

8. Was beabsichtigt die Stadtverwaltung angesichts der Bedeutung von Straßenbäumen
und Grünanlagen für ein erträgliches Mikroklima in besonders hitzebelasteten Stadt-
teilen auch unabhängig von den Planungen für die BUGA 2033 zu tun, um nicht nur den
Verlust von Bäumen aufgrund zunehmender Trockenheit auszugleichen, sondern einen
Nettozuwachs an Bäumen und Grünflächen zu erreichen, wie es dem vom Stadtrat be-
schlossenen Straßenbaumprogramm entspricht? Welche finanziellen Mittel sind dafür
im Doppelhaushalt 2027/28 und mittelfristig vorgesehen?

9. Welche anderen Maßnahmen zum Schutz vor extremen Wetterereignissen (neben Hitze
auch Starkregen oder Überschwemmungen) sind in der LHD in konkreter Planung oder
Umsetzung?




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im Stadtrat Dresden

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Anfrage Nr.: AF1341/26
Datum: 11.05.2026


ANFRAGE
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen


Gegenstand:
Niederschwellige Beantragung von Leistungen


Einleitung:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in Bürger:innensprechstunden habe ich in letzter Zeit mehrfach Klagen von älteren Menschen
darüber gehört, dass es bei der zunehmenden Digitalisierung von Verwaltungsvorgängen
schwieriger geworden ist, Anträge auf z.B. Wohngeld oder den Dresden-Pass zu stellen. Die In-
formationen, Links und Anweisungen dazu im Internet auf dresden.de werden als teilweise
umständlich und schwer verständlich empfunden. Ich bitte deshalb im Interesse von älteren
oder behinderten Menschen oder Menschen, die Deutsch nicht als Muttersprache beherrschen,
um folgende Auskünfte:


Fragen:
1. Wer gestaltet die entsprechenden Online-Angebote, Formulare und Anweisungen?

2. Wird die Seniorenbeauftragte der Landeshauptstadt Dresden bei der Gestaltung einbezo-
gen?

3. Lassen sich Formulare einfach ausdrucken und händisch ausfüllen?

4. Welche Hilfen zum Ausfüllen werden Online bereitgestellt? Gibt es dazu eine Hotline?
5. Welche Angebote stellt die Stadt nach wie vor vor Ort zur persönlichen Beantragung zur
Verfügung? Werden diese Möglichkeiten bei weiterer Digitalisierung erhalten bleiben?


6. Könnten Anträge auf Wohngeld oder Dresden-Pass ggf. auch in Bürgerbüros gestellt wer-
den?

7. Welche Optimierungsmöglichkeiten im Sinne einer möglichst barrierefreien Gestaltung des
Antragswesens sieht die Verwaltung?




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Anfrage Nr.: AF1088/26
Datum: 12.01.2026


ANFRAGE
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen


Gegenstand:
Nachfrage zu AF0840/25: Mögliche Schadensersatzansprüche bei Förderstop Fernsehturm


Einleitung:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in der Antwort auf meine Anfrage AF0840/25 antworteten Sie auf die Frage nach möglichen
Vertragsstrafen, sollte die Landeshauptstadt das Vorhaben der Sanierung des Fernsehturms
zeitlich hinausschiebt oder ganz beenden:

„In der im Jahr 2019 geschlossenen Absichtserklärung (LOI) sowie in dem Zuwendungsvertrag
zur Finanzierung von Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 sind keine Vertragsstrafen ver-
einbart worden.“

Bei einem Pressetermin am 11.11.25 auf dem Fernsehturm sagten Sie, laut Presseberichten,
dass im Falle eines Rückzugs der Stadt aus dem Projekt die DFMG und die Fernsehturm Dresden
GmbH gegenüber der Stadt Schadensersatzansprüche geltend machen könnten.

Nun wird die Vorlage V0654/25 „Einleitung der Durchführungsphase zur Revitalisierung des
Fernsehturms Dresden“ in den Gremien des Stadtrats beraten, mit der bis zu 5,9 Mio an weite-
ren Fördermitteln bereitgestellt werden sollen.

Dazu meine Nachfrage:
Fragen:

1. Gehen Sie davon aus, dass die Stadt Dresden gegenüber der DFMG und die Fernseh-
turm Dresden GmbH schadensersatzpflichtig wird, sollte der Stadtrat die Vorlage und
damit die Ausreichung der restlichen vorgesehenen Fördermittel ablehnen oder nicht
beschließen?

2. Wenn ja, auf welcher Grundlage gehen Sie davon aus, dass Schadensersatzansprüche
entstehen könnten?




Dr. Wolfgang Deppe




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Anfrage Nr.: AF0840/25
Datum: 07.10.2025


ANFRAGE
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen


Gegenstand:
Fernsehturm Dresden


Einleitung:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in Anbetracht der prekären Haushaltslage der Landeshauptstadt müssen alle geplanten Investi-
tionen auf den Prüfstand gestellt und Prioritäten bei solchen Projekten gesetzt werden, die für
die Infrastruktur und Lebensqualität aller Bürgerinnen und Bürger wesentlich sind. Vor diesem
Hintergrund ist auch erneut das Vorhaben einer Wiedereröffnung des Dresdner Fernsehturms
zu untersuchen.

In diesem Zusammenhang habe ich folgende Fragen:



Fragen:

1. Welches ist der derzeitige Planungsstand?

2. In welcher Höhe hat die Landeshauptstadt bisher Mittel für die Planung ausgegeben und in
welcher Höhe sind gegenwärtig Planungen vertraglich fest beauftragt?

3. In welchem Umfang und in welchem finanziellem Ausmaß wurden bisher Planungen bei der
Deutschen Funkturm GmbH durchgeführt?
4. Sind die zugesagten Fördermittel des Bundes und des Freistaats Sachsen zeitlich limitiert?
Wenn ja, in welcher Weise?

5. Drohen Vertragsstrafen, wenn die LHD das Vorhaben zeitlich hinausschiebt oder ganz been-
det? Wenn ja, gegenüber wem und in welcher Höhe?

6. Welche Maßnahmen des zuletzt vorgestellten Verkehrskonzepts sind bereits in den Haushalt
der LHD eingestellt und in welcher Höhe? Welche anderen Maßnahmen sind in konkreter
Planung?

7. Welche Gesamtkosten für die Ertüchtigung des Fernsehturms und die Umsetzung des Ver-
kehrskonzepts ergeben sich nach dem derzeitigen Stand inflationsbereinigt?




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